Wildernde Hunde in Weiterstädter Gemarkung

Die Stadt Weiterstadt weist eindringlich auf die Einhaltung der Leinenpflicht hin. Foto: Symbolbild Pixabay

Empfindliche Strafen bei Missachtung

WEITERSTADT – Erneut kam es in den vergangenen Wochen zu Fällen von hetzenden und wildernden Hunden in der Weiterstädter Feldgemarkung.

Zunächst haben am Donnerstag, 16. Februar ein oder mehrere Tiere einen sogenannten „Luderplatz“ aufgegraben. Ein Luderplatz ist eine jagdliche Einrichtung zum Anlocken von fleischfressenden Tieren. Das Anlocken geschieht in der Regel mit toten Tieren oder Teilen davon, dem so genannten Luder. Die darin zur Anlockung von Raubwild geluderten Kadaver wurden von den Hunden im Feld verteilt. Luderplätze sind bei der Unteren Jagdbehörde angemeldet und Ihre Position ungefähr festgelegt. Dabei handelt es sich um jagdliche Einrichtungen, Hunde – und Hundebesitzer dürfen diese nicht betreten.

Tags darauf bekam der Jagdpächter Schneppenhausen einen Anruf eines Landwirts in dessen Gemarkung. Dieser hatte ein totes Reh an der ehemaligen Müllkippe entdeckt. Bei Eintreffen des Pächters war das Tier noch warm und es stellte sich heraus, dass es trächtig war. Eine genaue Untersuchung ergab, dass das Tier durch einen Hund gerissen wurde. Das Reh hatte Bissspuren am Hals und verschiedene ausgerissene, kahle Stellen am Körper. Die Verletzungen waren vergleichsweise gering, aber tödlich.

Grundsätzlich weist die Stadt Weiterstadt eindringlich auf Einhaltung der Leinenpflicht und generell einen vernünftigen Umgang mit dem eigenen Tier hin. Wenn Tierhalter nicht wissen, wie ihre Hunde auf Wildtiere reagieren, sind sie verpflichtet, diese anzuleinen.

Ps

 

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