Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl erwünscht

Die Wahl des Seniorenbeirats in Griesheim wird als Briefwahl durchgeführt. Foto: Symbolbild

Die erste Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Griesheim steht an

GRIESHEIM – Der Magistrat und das Seniorenbüro rufen ab Montag (1. August) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die erste Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Griesheim (Wahlzeitraum: 14. Oktober bis 11. November 2022) auf. Wählbar sind alle Einwohner*innen, die am ersten Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen mit ihrem Hauptwohnsitz in Griesheim gemeldet sind.

Die Wahlvorschläge müssen form- und fristgerecht bis spätestens Freitag (19. August) um 12.30 Uhr beim Magistrat bzw. dem Seniorenbüro eingereicht sein. Amtliche Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge sind beim Seniorenbüro, Eichendorffstraße 50, sowie im Rathaus an der Zentrale erhältlich oder können auf der städtischen Webseite heruntergeladen werden. (https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/politik/seniorenbeiratswahl-2022/)

Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung von Einwohner*innen über 60 Jahren in Griesheim. Er besteht in Griesheim aus maximal 15 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte den Vorstand wählen – bestehend aus einem Vorsitzenden, einer Stellvertretung, einer Schriftführung sowie einer beauftragten Person für die Öffentlichkeitsarbeit. Er kann in allen Angelegenheiten, die Senior*innen betreffen, Stellungnahmen, Vorschläge, Anträge und Anfragen an die Stadtverordnetenversammlung richten und angehört werden. Er setzt sich aktiv für die Solidarität und Verständigung der Generationen ein und arbeitet dabei mit einem Netzwerk aus Institutionen und Organisationen, die sich mit Fragen der älteren Generation sowie Freizeitgestaltung beschäftigen, zusammen.

Wahl wird als Briefwahl durchgeführt

Der Seniorenbeirat wird von den Wahlberechtigten aufgrund von Wahlvorschlägen mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl wird als reine Briefwahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten können in der Zeit vom 14. Oktober bis 11. November, nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, ihre Wahlunterlagen anfordern oder direkt im Rathaus ihre Stimme abgeben. Die Wähler*innen haben maximal 15 Stimmen, aber nur eine Stimme pro Kandidat*in. Wahlberechtigt sind alle Einwohner*innen, die am ersten Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen mit ihrem Hauptwohnsitz in Griesheim gemeldet sind. Voraussetzung für die Zusendung der Wahlbenachrichtigung ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 8. Oktober 2022.

INFORMATIONEN UND KONTAKT

Seniorenbüro der Stadt Griesheim

Seniorenzentrum Haus Waldeck

2. OG, Zimmer 202

Eichendorffstraße 50

64347 Griesheim

Seniorenbeauftragte

Stefanie Ondruch

Telefon: 0 61 55 / 701-178

E-Mail: stefanie_ondruch@griesheim.de

Ute Rappold

Telefon: 0 61 55 / 701-177

E-Mail: ute_rappold@griesheim.de

Ps

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