Träger der Eingliederungshilfe in Darmstadt-Dieburg und in Darmstadt

Symbolbild: Pixabay

Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung

DARMSTADT/KASSEL – Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen, der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung verständigt.

Eine Kooperationsvereinbarung ist jetzt von Landrat Klaus Peter Schellhaas, der Kreisbeigeordneten Christel Sprößler, Darmstadts Oberbürgermeister Jochen Partsch, Bürgermeisterin Barbara Akdeniz sowie Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Dr. Andreas Jürgens, unterzeichnet worden.

„Je besser […] wir kooperieren, umso mehr profitieren die Menschen in der Region.“

Die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner erklären, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse in Stadt und Landkreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll in jeder Lebensphase eine größtmöglich selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen sie sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben abstimmen und vernetzen. „Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, mit den Verantwortlichen in der Stadt Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen“, betont Dr. Andreas Jürgens. „Je besser und reibungsloser wir kooperieren, umso mehr profitieren die Menschen in der Region.“

In Hessen sind danach die kommunalen Träger wie der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuständig, bis sie einen Schulabschluss erreicht haben. Im Anschluss, also im Erwachsenenalter, ist der LWV als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe ihr Ansprechpartner. Wer allerdings erst im Rentenalter Eingliederungshilfe beantragt, für den sind wiederum Kreis und kreisfreie Stadt zuständig. So regelt es das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG).

„Inklusion und Teilhabe sind Handlungsfelder, die wir in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits seit vielen Jahren erfolgreich umsetzen und in zahlreichen Projekten mit unterschiedlichen Partnerinnen und Partnern weiterentwickeln“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch. Bürgermeisterin Barbara Akdeniz ergänzt: „Umso mehr freut es uns, dass wir dieses wichtige Engagement gemeinsam mit dem LWV Hessen und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in einer Kooperationsvereinbarung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung nun weiter ausbauen und auf ein noch breiteres Fundament stellen können.“

Mehr Teilhabe durch die Vereinbarung

„Angesichts der steigenden Bedarfe in der Eingliederungshilfe ist es gut, einen gemeinsamen Plan zu verfolgen. Diese Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe. Diese Vereinbarung zeigt, wie Teilhabe gelingt“, sagt die Sozialdezernentin des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Kreisbeigeordnete Christel Sprößler.

In der Kooperationsvereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und Daten über die Anzahl, die Altersstruktur und die bestehenden Formen der Teilhabeleistungen ausgetauscht werden. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt.

Wünsche berücksichtigen und den individuellen Bedarf ermitteln

Wichtig ist den Verantwortlichen, die Wünsche der behinderten Menschen in jedem Alter zu berücksichtigen, ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und ihnen über geeignete Unterstützung die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten vorrangig gefördert werden sollen. Das soziale Umfeld wird dabei mit in den Blick genommen.

Zugleich sieht das BTHG vor, dass der LWV nun für die Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung für die erwachsenen Leistungsberechtigten verantwortlich ist. „Mit dieser Vereinbarung wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe transparent regeln“, betont Landesdirektorin Susanne Selbert. Für die Teilhabeplanung hat der LWV ein Regionalbüro vor Ort am Steubenplatz 17 eingerichtet. Von hier aus suchen die Fachleute die behinderten Menschen zu Terminen bei ihnen zuhause auf oder laden sie zum Gespräch ein. So wie die Leistungsberechtigten das gerne haben wollen.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird getragen von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen.

  • Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
  • Er finanziert Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.
  • Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.
  • Er ist Alleingesellschafter der Vitos gGmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.

(PM)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein