Haus Waldeck setzt neue Regelung ab dem 1. März um
GRIESHEIM – Das Seniorenzentrum Haus Waldeck lockert ab Mittwoch (1. März) aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle die Coronavirus-Schutzmaßnahmen.
Die Maßnahme beruht auf dem Beschluss des Bundeskabinetts zur „Ersten Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“, der ein vorzeitiges Ende der Maßnahmen vorsieht. Somit werden Beschäftigte und Bewohnende vom Seniorenzentrum Haus Waldeck von der bisher geltenden Test- und Maskenpflicht befreit. Für Pflegeheimbesuchende endet gleichfalls die Testpflicht, lediglich die Maskenpflicht gilt bis voraussichtlich Freitag (7. April) weiter.
Ps