Straßensperrungen Darmstädter Landstraße

Symbolbild: Pixabay

Teilsperrung nicht notwendig

NAUHEIM – Vergangene Woche haben wir über die anstehenden Straßensperrungen im Bereich Darmstädter Landstraße / Gewerbepark Süd informiert. Dabei haben sich noch einmal Änderungen ergeben: Die zunächst für den Zeitraum 13.-17.03.2022 vorgesehene halbseitige Straßensperrung ist nicht mehr notwendig.

Aktuell ist das Befahren der Darmstädter Landstraße vor dem geplanten Gewerbepark Süd über zwei verschwenkte Fahrspuren in beide Richtungen möglich. Entgegen der ursprünglichen Planungen wird dies auch noch bis zum 17.03.2023 der Fall sein. Die anberaumte einseitige Fahrbahnsperrung ist nicht notwendig.

Dabei bleibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Baustellenbereich reduziert. Die Ein- und Ausfahrt aus der Dresdener Straße ist weiterhin gesperrt.

Vom 17.03. 20:00 Uhr bis 19.03.2023 muss die Darmstädter Landstraße dann für voraussichtlich drei Tage komplett gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die L3040 (Ostumgehung, Rüsselsheimer Straße und an der Kreuzung Königstädten in Richtung Trebur) auf die L3482 und umgekehrt und ist entsprechend ausgeschildert.

Fahrradfahrer aus Richtung Groß-Gerau befahren ab dem Kreisel auf der L3094 die Hans-Böckler-Straße und nutzen den Fahrradweg entlang der Bahngleise nach Nauheim. In Nauheim erfolgt die Umleitung dann über die Groß-Gerauer Straße und die Bahnhofstraße und umgekehrt.

(PS)

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