Standsicherheit von Grabmalen

Auf dem Griesheimer Friedhof wird eine Fachfirma Grabmale wie in jedem Jahr auf Standsicherheit überprüfen. Foto: Symbolbild Pixabay

Jährliche Überprüfung auf dem Griesheimer Friedhof steht an

GRIESHEIM – Die Stadt Griesheim hat für die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Griesheimer Friedhof wieder eine Fachfirma beauftragt, die die Analysen am Mittwoch (7. September) mit Hilfe eines speziellen Messgerätes durchführen wird.

Interessierte Bürger*innen können bei den neutralen Messungen im Zeitraum von 8 bis etwa 12 Uhr dabei sein und sich vom Verfahren selbst ein Bild machen.

Die Ergebnisse der Messungen aus den vergangenen Jahren sprechen für die praktizierte Verfahrensweise. Die Beanstandungsquote der insgesamt rund 2150 geprüften Grabmale auf dem Griesheimer Friedhof verringerte sich seit 2004 kontinuierlich von damals 23,2 Prozent auf einen Wert, der sich seit 2016 unter einem Prozent bewegt. Im vergangenen Jahr lag die Beanstandungsquote sogar nur noch bei 0,5 Prozent“, betont Gerold Lindner von der Stadtverwaltung.

Verschiedene Witterungsverhältnisse oder Absenkungen des Erdreiches können beispielsweise die Standsicherheit der Grabmale herabsetzen. Aber auch die Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel kann im Laufe der Jahre Mängel aufweisen. Die Prüfung durch das Fachunternehmen stellt sicher, dass ein festgelegtes Verfahren gemäß den Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt wird. So darf ein Grabstein nicht schwanken oder gar umfallen, wenn am oberen Ende eine Druckkraft von 300 Newton (30 kg) ausgeübt wird. Grabsteine, die bei der fachtechnischen Prüfung als nicht standsicher eingestuft werden, werden mit einem Hinweis-Aufkleber versehen. Die Stadt Griesheim informiert die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen darüber und fordert diese auf, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen.

HINTERGRUND

Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Stadt Griesheim als Friedhofsträger mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Grabsteine nicht umstürzen können.

Ps

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