Schülerlenkung zum Übergang in die fünften Klassen im Kreis Groß-Gerau

Die Erfahrungen mit dem Wohnortprinzip aus dem Schuljahr 2023/24 seien positiv gewesen. Symbolbild: Pixabay

Erneut Wohnortprinzip bei Gymnasien

KREIS GROSS-GERAU – Die Neuregelung zur Schülerlenkung beim Übergang von den vierten in die fünften Gymnasialklassen, bei der das Wohnortprinzip vorrangig gilt, wurde fürs Schuljahr 2023/24 eingeführt. Geplant ist nun aber – in Abstimmung mit den Schulträgern im Landkreis und dem Staatlichen Schulamt –, dieses Wohnortprinzip bei der Aufnahme an Gymnasien im Schuljahr 2024/25 fortzuführen.

Alle Sorgeberechtigten erhalten für das Schuljahr 2024/25 vor Auswahl des weiterführenden Bildungsganges die vorrangig zuständigen Gymnasien mitgeteilt und können so die Wahrscheinlichkeit einer Zuweisung/Lenkung an eine Schule, die nicht den Wünschen entspricht, reduzieren. Das teilt der Kreis Groß-Gerau als Schulträger mit.

Im ersten Schritt werden die Aufnahmen an den Gymnasien nach dem „Wohnortprinzip“ vorgenommen. Im zweiten Schritt werden Kriterien aus §70 Abs.3 HSchG bei der Aufnahme an einer Schule berücksichtigt, das heißt zum Beispiel die Aufnahme von Geschwisterkindern mit Wohnort außerhalb der vorrangigen Kommunen.

Die Erfahrungen mit dem Wohnortprinzip aus dem Schuljahr 2023/24 seien positiv gewesen. Das erstmals in dieser Form angewendete Lenkungsverfahren funktionierte gut; der Übergang von der 4. zur 5. Klasse ist insgesamt erheblich zufriedenstellender verlaufen als in den Jahren zuvor. Die Wünsche nach einem Schulplatz an einem Gymnasium konnten erfüllt werden. Das hat nur funktioniert, weil der Kreis in drei Regionen aufgeteilt wurde, ist Landrat Thomas Will überzeugt: „Wir sind sehr froh, dass uns das gemeinsam mit den anderen beiden Schulträgern im Kreis gelungen ist und wir ein gutes Ergebnis für die Kinder im Kreis finden konnten.“

Geplant sind daher fürs Schuljahr 2024/25 folgende Regelungen:

  1. Am Neuen Gymnasium in Rüsselsheim am Main inklusive der Dependance in Ginsheim-Gustavsburg werden vorrangig Schüler der Kommunen Kelsterbach, Raunheim, Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim aufgenommen (Wohnortprinzip). Damit wird das Schulträgerprinzip nach §70 Abs.1 HSchG um die Schüler des Schulträgers Stadt Kelsterbach erweitert.
  2. Über die zusätzliche Aufnahme von Schüler des Schulträgers Stadt Rüsselsheim am Main am Neuen Gymnasium sowie über die Aufnahme von Schüler aus dem übrigen Kreisgebiet an Gymnasien des Schulträgers Stadt Rüsselsheim am Main kann eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden.
  3. An Gymnasien im Stadtgebiet Groß-Gerau (Luise-Büchner-Schule und Prälat-Diehl-Schule) werden vorrangig Schüler der Kommunen Mörfelden-Walldorf, Büttelborn, Groß-Gerau, Trebur und Nauheim aufgenommen (Wohnortprinzip).
  4. Am Gymnasium Gernsheim werden vorrangig Schüler der Kommunen Riedstadt, Stockstadt am Rhein, Biebesheim und Gernsheim aufgenommen (Wohnortprinzip).

Immer zu bedenken ist: Anspruch nach dem Hessischen Schulgesetz (HSchG) besteht nur auf den gymnasialen Bildungsgang, nicht aber auf den Besuch eines bestimmten Gymnasiums. In der Region Süden des Kreises Groß-Gerau zum Beispiel gibt es somit drei Schulen, an denen der gymnasiale Bildungsgang besucht werden kann, da auch die Integrierten Gesamtschulen diesen Bildungsgang anbieten.

Durch die Stärkung der Wohnortnähe können die Bedarfe an Schulplätzen an einem Gymnasium innerhalb der drei Regionen Nord, Mitte und Süd gedeckt werden. Ohne diese Zuordnung der wohnortnahen Gymnasien erfolgte eine zu starke Wanderung von Schüler in den Mittel- und Nordkreis, was wiederum die Schulplätze für die Schüler im Mittel- und Nordkreis reduzieren würde. Somit könnte der Bedarf nicht gedeckt werden, so ein Argument für die jetzt getroffene Regelung, die zudem die größte Chancengerechtigkeit für die Schüler im Bereich des Schulträgers Kreis Groß-Gerau bietet. „Auf diese Art verhindern wir, dass Plätze in den Gymnasien per Los vergeben werden müssen“, sagt der Landrat.

Zum Hintergrund hier auch noch einmal die Information zum geplanten Mittelstufengymnasium:

Für das kommende Schuljahr 2024/25 müssen die drei Schulträger im Kreis mit einer veränderten Ausgangssituation planen. Der Schulträger Stadt Rüsselsheim am Main verzeichnet steigende Schülerzahlen und wird künftig weniger bis keine freie Kapazitäten an den Gymnasien für Schüler der Schulträger Stadt Kelsterbach und des Kreises Groß-Gerau haben. Durch Sanierungsmaßnahmen an den Gymnasien der Stadt Rüsselsheim am Main kommt es bereits 2024/25 zu dieser Situation. Aus diesem Grund wurde eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans in Gang gesetzt, um langfristig die Nachfrage durch eigene Schulplätze an einem weiteren Mittelstufengymnasium decken zu können.

(PS)

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