Öffentlichkeit kann sich online beteiligen
DARMSTADT – Das Regierungspräsidium Darmstadt überprüft nach Erstellung der Lärmkarte in regelmäßigen Abständen den bestehenden Lärmaktionsplan und beteiligt hierzu die Öffentlichkeit: Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ermittelt alle fünf Jahre die Lärmbelastung in Hessen und stellt die Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung. Jetzt wird die Lärmkartierung der 4. Runde der Lärmaktionsplanung für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main veröffentlicht. Die Ergebnisse sind auf dem Lärmviewer des HLNUG einsehbar. Erläuterungen zur Lärmkartierung stehen auf der Homepage des RP Darmstadt.
Das RP verfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans die Maßnahmen und Vorschläge sowie die langfristige Entwicklung des Fluglärmgeschehens weiter. Dabei können auch neue Maßnahmenvorschläge und Lärmminderungskonzepte Eingang in den Prozess der Lärmaktionsplanung finden. Die Öffentlichkeit hat jetzt die Möglichkeit, sich aktiv an der Fortschreibung zu beteiligen und ihr Lärmproblem zu schildern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet als Onlinebeteiligung statt. Die Eingabe kann vom 27. Februar bis 30. April 2023 auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen erfolgen. Alternativ nimmt das RP die Eingaben auch auf dem Postweg (Adresse: Regierungspräsidium; Dezernat III 33.3; 64278 Darmstadt) oder per Mail an beteiligung-lap@rpda.hessen.de entgegen.
Die eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und mit den hierfür zuständigen Institutionen bzw. Fachbehörden abgestimmt. Die Prüfaufträge und Ergebnisse finden sich anschließend im Lärmaktionsplan wieder. Dieser wird zunächst in einem Entwurf veröffentlicht. In einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung – voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 – haben betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften erneut Gelegenheit zur Information über den dann aktuellen Sachstand und können Stellungnahmen abgeben.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm normiert die Verpflichtung zur Lärmminderungsplanung in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr, Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern. In Hessen ist der Flughafen Frankfurt Main der einzige Großflughafen.
Links:
www.rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/verkehr/laermaktionsplanung
Erläuterung zur Lärmkartierung: www.rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/verkehr/laermaktionsplanung/luftverkehrslaerm
Lärmviewer des HLNUG: www.laerm.hessen.de
Beteiligungsportal des Landes Hessen: www.beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda
(PS)