RP informiert über Einstieg ins Berufsleben

Symbolbild: Pixabay

Vor der Ausbildung zum Gesundheitscheck

DARMSTADT – Nach den Sommerferien unternehmen wieder viele Jugendliche ihre ersten Schritte ins Berufsleben. Doch bevor Minderjährige ihre Arbeitsstelle antreten, müssen Sie sich einem medizinischen Gesundheitscheck unterziehen. Dieser kann in einer Arztpraxis ihrer Wahl durchgeführt werden.

Bei dieser Untersuchung wird festgestellt, ob die minderjährigen Jugendlichen körperlich und geistig den anstehenden Tätigkeiten gewachsen sind. So sollen Gesundheitsschäden bereits im Vorfeld der ersten Beschäftigung vermieden werden. Die Kosten für diese sogenannte Jugendarbeitsschutz-Untersuchung trägt das Land Hessen. Hierfür müssen sich die Jugendlichen – unter Vorlage ihres Personalausweises – beim Meldeamt ihres Wohnsitzes lediglich einen Berechtigungsschein besorgen. Diesen geben die Jugendlichen bei der Untersuchung in der Arztpraxis ab. Nach dem Check bekommen sie vom Arzt oder der Ärztin eine Bescheinigung, die sie ihrem Arbeitgeber vorlegen. Erst danach dürfen sie ihre Ausbildung beginnen.

Beschäftigungsverbot bis Bescheinigung vorliegt

„Wird die Untersuchungsbescheinigung nicht fristgerecht beim Arbeitgeber eingereicht, muss dieser so lange ein Beschäftigungsverbot aussprechen, bis diese Bescheinigung vorliegt“, informiert Barbara Richters vom Regierungspräsidium Darmstadt. Diese ist am Frankfurter Behördenstandort für Arbeitsschutz zuständig. Die Untersuchung sei auch erforderlich beim Besuch einer Fachoberschule und bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr. Und nach gut einem Jahr müssen Minderjährige zu einer Nachuntersuchung, für die sie dann wieder einen Berechtigungsschein von ihrer Meldekommune benötigten. Allerdings kann eine erfolgreich bescheinigte Untersuchung bei einem Arbeitgeber-Wechsel mitgenommen werden.

Bei (kurzen) Schulpraktika und einer geringfügigen oder nicht länger als zwei Monaten dauernden Tätigkeit – etwa in den Schulferien – mit leichten Arbeiten ohne schweres Heben, ist ebenfalls keine Untersuchung notwendig.

Weitere Infos: www.rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz

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