RP Darmstadt berät Heimarbeitende zu Energiepreispauschale

Symbolbild: Pixabay

Minijobber haben ebenfalls Anspruch

DARMSTADT – Die im September 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale steht auch Beschäftigten in Heimarbeit zu, die unter das Heimarbeitsgesetz fallen. Bei Fragen zu diesem Thema hilft das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt.

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter gelten steuerrechtlich auch als Arbeitnehmende. Durch die Energiepreispauschale sollen Aufwendungen, die durch die Erwerbstätigkeit entstehen, abgemildert werden. Auch für geringfügig in Heimarbeit Beschäftigte (Minijobber) besteht ein Anspruch auf die Energiekostenpauschale. Wer in Heimarbeit beschäftigt ist und die Auszahlung nicht vom jeweiligen Auftraggeber erhält, kann die Pauschale über die Einkommenssteuer-Veranlagung geltend machen.

Alle Fragen rund um das Thema Heimarbeit und Heimarbeitsgesetz beantwortet die Entgeltüberwachungsstelle vom Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums unter Telefon (069) 2714-5941.

Link: www.rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz/heimarbeit

(PS)

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