Rauchverbot auf Kinderspielplätzen

Das Rauchen auf Kinderspielplätzen ist untersagt. Foto: Symbolbild Pixabay

Hessisches Nichtraucherschutzgesetz bestätigt städtischen Erlass

WEITERSTADT – Die Weiterstädter Gremien hatten bereits im Jahr 2018 mit dem Erlass der GefahrenabwehrVO (§ 7 Abs. 4 GefahrenabwehrVO) dazu beigetragen, das Rauchen auf den Kinderspielplätzen zu verbieten.

Die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes trägt nun zu mehr Rechtssicherheit bei, den dieses schließt nun vollumfänglich öffentliche Kinderspielplätze mit ein. Das Rauchverbot gilt künftig auch für das Rauchen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern.
„Kinder müssen immer und überall vor den Gefahren des Rauchens geschützt werden, das
bedeutet auch, seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden“, betont Bürgermeister Ralf Möller
und weiter: „Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, auf Kinderspielplätzen nicht zu
rauchen“.
Die Gefahr beim Rauchen auf den Spielplätzen besteht insbesondere darin, dass die
Zigarettenstummel auf den Spielplätzen hinterlassen werden und dadurch die kleineren
Kinder gefährden, die diese in den Mund nehmen und sich vergiften können. Auf den
Spielplätzen sind mit Hinweisschildern versehen, die über das Rauchverbot informieren, aber
auch zum ebenfalls untersagten Mitführen von Hunden sowie Alkoholkonsum. Die
Stadtpolizei ist angehalten, die Umsetzung des Verbots im Rahmen ihres Streifendiensts zu
kontrollieren.

Ps

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