Riedstadt – Die Friedhofsverwaltung der Büchnerstadt Riedstadt wird auf den Friedhöfen ab Ende Februar 2022 Gräber räumen lassen, deren Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen ist. Betroffen sind alle Gräber von Verstorbenen, die bis 1996 beigesetzt wurden.

Listen der betreffenden Einzel-Reihengräber werden demnächst in den Schaukästen des jeweiligen Friedhofs ausgehängt. Bei allen anderen Grabstätten (Familiengrab, Kindergrab, Urnengrab und Urnennische) ist eine Verlängerung der Nutzungszeit möglich. Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb die Hinterbliebenen, sich mit der Rathausmitarbeiterin Carmen Funck unter der Telefonnummer 06158/181313 in Verbindung zu setzen.

Die Räumungen werden vom Bauhof durchgeführt. Bei Erdgrabstätten wird nur die Oberfläche geräumt, d.h. Grabsteine, Einfassungen und Fundamente werden entfernt. Die Überreste der Verstorbenen bleiben in der Erde. Bei Urnennischen werden die Platten abgenommen und die Überurnen mit den Aschekapseln ausgeräumt. Die Aschekapseln werden an einer zentralen Stelle auf dem Friedhof im Beisein einer  Pfarrerin oder eines Pfarrers in der Erde beigesetzt. Die Überurnen und Platten sind Eigentum der Hinterbliebenen und können auf Wunsch auf dem jeweiligen Friedhof abgeholt werden.

ggr

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