Poolwasser ist Abwasser

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Kreis weist auf korrekte Entsorgung hin

KREIS GROSS-GERAU – Der Herbst hat Einzug gehalten, die Freibadsaison ist zu Ende – doch der ein oder andere Privatpool ist vielleicht noch immer mit Wasser gefüllt. Darum weist die Wasserbehörde des Kreises Groß-Gerau auf die richtige Entsorgung von Poolwasser hin.

Auch wenn das Wasser im Gartenpool dank Filter und Zusatzstoffen die ganze Badesaison über klar geblieben ist, sollte beim Ablassen des Wassers einiges beachtet werden. Gerade im Hessischen Ried ist die korrekte Entsorgung von Poolwasser vor/nach der Badesaison oder nach der Beckenreinigung besonders wichtig, um Bodenbelastungen auszuschließen, betont die Behörde.

Ein wichtiges Merkblatt

Aus diesem Grund hat sie ein entsprechendes Merkblatt zusammengestellt. Diesem ist Folgendes zu entnehmen: Das Poolwasser ist laut gesetzlicher Definition als Abwasser zu betrachten. Im Poolwasser befinden sich Verunreinigungen durch die Badenden (Schweiß, Creme, Haare) und durch den Einsatz chemischer Zusatzstoffe. Daher ist der gesamte Poolinhalt der öffentlichen Abwasserkanalisation zuzuführen. Gegebenenfalls sind Absprachen mit den Betreibern der Kläranlage nötig – etwa, wenn das Becken mit chemischen Reinigungsmitteln gesäubert wird.

Die Mailadressen für die Kontaktaufnahme mit den Kreiskommunen/Kläranlagenbetreibern finden sich ebenfalls auf dem Merkblatt.
Eine gezielte Versickerung des Poolwassers im eigenen Garten ist nicht zulässig, auch wenn dies in Anbetracht der geringen Niederschläge in diesem Sommer bedauerlich ist. Der Schutz der Grundwasserqualität und die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten.

Das Merkblatt ist auf der Homepage des Kreises unter folgendem Link zu finden: www.kreisgg.de/umwelt/wasser-und-bodenschutz/abwasser.

(PS)

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