Ansatz der Kommunalen Jobcenter setzt sich durch
KREIS GROSS-GERAU – Die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 1. Januar 2023 stellt die gravierendste Reform des deutschen Sozialstaats seit 2005 dar. Der Gesetzgeber entwickelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter und passt diese flexibler sowohl auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts als auch auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Leistungsbeziehenden an. Als vorrangig gilt das Ziel, Menschen sorgfältig zu mobilisieren und zu qualifizieren, um sie nachhaltig in Arbeit integrieren zu können.
Seit der Vorstellung der wesentlichen Eckpunkte des Bürgergeld-Gesetzes im Juli 2022 beschäftigen sich die hessischen Kommunalen Jobcenter (KJC) intensiv damit, wie sie die Reform umsetzen.
Einerseits bedarf es für die grundlegende Arbeitsweise und Haltung der KJC keines Umdenkens: Der Fokus auf Qualifizierungen und die Beratung wie Integration auf Augenhöhe entspricht von Anfang an den Anforderungen der hessischen KJC. Andererseits müssen die KJC die Mitarbeitenden auf die komplexen rechtlichen Veränderungen schulen. Im Hintergrund gilt es zudem, zahlreiche technische und organisatorische Anpassungen zu erledigen.
Es ist mehr Personal erforderlich
Die Einführung des Bürgergeldes bindet erhebliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen, denn die Prognosen deuten auf eine signifikante Steigerung der Fallzahlen hin. Zur Umsetzung benötigen die KJC entsprechend mehr Personal. Bislang hat der Bund die dafür notwendigen Mittel noch nicht bereitgestellt. Die Kommunalen Spitzenverbände lassen auf Bundesebene in dieser Frage jedoch nicht locker.
Robert Hoffmann, Vorstand des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau, betont angesichts der Herausforderungen und arbeitsaufwendigen internen Prozessveränderungen: „Vor dem Hintergrund der zuweilen verwirrenden öffentlichen Diskussionen der letzten Wochen ist es mir besonders wichtig, dass unsere Leistungsbeziehenden über die anstehenden Veränderungen gut informiert sind.“ So erhalten alle Haushalte im Leistungsbezug des Jobcenters mit den Änderungsbescheiden, die nun versendet werden, eine kurze Übersicht zu den grundlegenden Neuerungen und der Zeitschiene der Umsetzungen.
Ebenso sind auf der Homepage des Jobcenters die wesentlichen Eckpfeiler der Reform erläutert und die ab dem 1. Januar geltenden Eckwerte für Regelsätze und Mehrbedarfe bereits aktualisiert. Kleine, ergänzende Erklärvideos sind in Bearbeitung und sollen im Januar zur Verfügung stehen. „Und selbstverständlich werden wir unsere wichtigsten Kooperationspartner, die Beratungsstellen und Bildungsträger, über die Informationsangebote auf unserer Homepage in Kenntnis setzen“, ergänzt Hoffmann.
#Stark.Sozial.VorOrt
Damit der Start des Bürgergeld-Gesetzes ab dem 1. Januar 2023 gut gelingt, vernetzen sich die hessischen KJC mit allen regionalen und überregionalen Akteuren und Partnern. Letztendlich jedoch werden es die Mitarbeitenden der KJC sein, die mit ihrem Engagement und ihrer Motivation die wesentlichen Schritte dieser Gesetzesreform schultern. Dies unterstreicht erneut das gemeinsame Credo #Stark.Sozial.VorOrt.
Informationen zum Bürgergeld finden sich auf der Homepage des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau unter: www.jobcenter-gg.de/buergergeld.
(PS)