Magistrat beschließt besonderes städtisches Vorkaufsrecht für die Darmstädter Innenstadt

Umfangreiche städtebauliche, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen

DARMSTADT – Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am Mittwoch, den 26. April, die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtssatzung) für den Bereich „Innenstadt“ beschlossen.

Dieses ermöglicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt den Zwischenerwerb von Immobilien mit besonderer Bedeutung und in strategischen Lagen der Innenstadt. Mit dem Vorkaufsrecht erhält die Stadt das Recht, anstelle des Grundstückskäufers zu gleichen Konditionen in einen Kaufvertrag eintreten zu können. Dies ist sowohl für die Realisierung einer klimaresilienten und nachhaltigen Stadtentwicklung als auch für die Attraktivität der Innenstadt für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher von entscheidender Tragweite.

„Der Strukturwandel des etablierten Einzelhandels einerseits und die Folgewirkungen des Klimawandels andererseits zeigen aktuell in der Darmstädter Innenstadt erste kritische Entwicklungstendenzen auf“, erläutert OB Jochen Partsch. „Mit den bereits laufenden und anstehenden Neustrukturierungen und Umwandlungen der Innenstadtnutzungen sind umfangreiche städtebauliche, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen verbunden. Diese machen deutlich, dass Weichenstellungen entsprechend der sich überlagernden Tendenzen erforderlich sind, die von uns auch in zahlreichen Bereichen bereits angestoßen wurden. Die nun beschlossene Satzung dient daher der notwendigen Vorbereitung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Sicherung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich der Innenstadt.“

Bereits vor der Corona-Pandemie gab es erste Anzeichen von Abwertung, dem sog. „Trading-Down“ und diese sind bereits in Teilbereichen der Innenstadt Darmstadts bemerkbar. Der damit einhergehende typische Rückgang des Angebotes mit zunehmenden Leerständen und ausbleibender Kundschaft bedingt einen Imageverfall des Standortes. Ebenfalls noch vermietete Gewerbeeinheiten, deren weniger wertiges Angebot nicht zum Standort passt, wie beispielsweise Ein-Euro-Läden, Barber-Shops und Nagelstudios, sind Anzeichen für diese Abwärtsentwicklung in der Darmstädter Innenstadt.

Frühzeitig einen Prozess angestoßen

Partsch: „Mit der Erarbeitung des ‚Entwicklungskonzepts Innenstadt‘ haben wir frühzeitig einen Prozess angestoßen, der diese Entwicklung analysiert und mit großer Beteiligung der Bürgerschaft Maßnahmen zu Aufwertung der Innenstadt vorbereitet. Das sich in den letzten Zügen befindliche ‚Entwicklungskonzept Innenstadt‘ wird wichtige Erkenntnisse für die Stadtentwicklung Darmstadts liefern. Zahlreiche Akteursgruppen haben sich dabei gemeinsam mit Ideensammlungen für Maßnahmen für die Innenstadt beschäftigt.“

Die Konzepterarbeitung wird gefördert durch das Landesförderprogramm „Zukunft Innenstadt“, die sich daran anschließende Umsetzungsphase wird bis ins Jahr 2025 gefördert vom Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.

Stadtrat Michael Kolmer: „Da sich beinahe alle Grundstücke in der Innenstadt in Privatbesitz befinden, wird ein effektives Instrumentarium benötigt, um zeitnah ins Handeln kommen zu können. Zur Sicherung der Ergebnisse des ‚Entwicklungskonzepts Innenstadt‘ und zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen hin zur klimaresilienten Schwammstadt braucht Darmstadt dringend ein Vorkaufsrecht für unsere Innenstadt.“

Es gilt dabei neue innovative Nutzungskonzepte zu etablieren, um Leerstand zu vermeiden und die Magnetfunktion der Innenstadt zu stärken. Dabei können auch Experimente wie das „CityLab“ gewagt und die Ansiedlung weiterer Start-ups ermöglicht werden, die seitens der Stadt mit Know-how und Räumlichkeiten unterstützt werden können.

Der rechtliche Rahmen wird dabei streng durch das Baugesetzbuch geregelt. OB Partsch: „Jede mögliche tatsächliche Ausübung des Vorkaufsrechts an einem konkreten Grundstück bedarf einer Abwägung und Einzelfallentscheidung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Stadt kann gemäß der Satzung das Vorkaufsrecht ausüben, sie muss es jedoch nicht.“ Auch lässt sich das Vorkaufsrecht abwenden, sofern sich der Käufer mit der Stadt über die zukünftige Nutzung des Grundstücks einigt. „Im Vordergrund stehen auch hierbei für die Stadt Darmstadt stets die Ziele und Zwecke der nachhaltigen, sozialen und klimaresilienten Stadtentwicklung“, so Stadtrat Kolmer abschließend.

(PS)

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