Kreis Groß-Gerau: Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe – Unterstützung für Pflegebedürftige

Symbolbild: Pixabay

Kreis informiert mit neuem Flyer

KREIS GROSS-GERAU – Damit pflegebedürftige Menschen weiter gut zuhause leben können, werden sie von ihrem Umfeld – oft auch aus der Nachbarschaft – in alltäglichen Dingen unterstützt. Zum Beispiel beim Einkäufe erledigen oder bei Arbeiten im Haushalt. Die Pflegekassen stellen für diese wichtige ehrenamtliche Hilfe einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag kann von den Pflegebedürftigen für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe aufgewendet werden.

Damit Pflegebedürftige (Pflegegrad 1-5) in diesen Fällen auf den Entlastungsbetrag zurückgreifen können, brauchen sie eine ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder einen ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer. Diese müssen sich zuvor beim Kreis Groß-Gerau anerkennen lassen.

Voraussetzung ist, dass Nachbarschaftshelfer mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind noch mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Es dürfen höchstens drei pflegebedürftige Personen je Kalendermonat unterstützt werden. Außerdem müssen Helfende an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer kann eine Aufwandsentschädigung verlangt werden, die sich am gesetzlichen Mindestlohn orientieren soll.

Wenn jemand bereits in seiner Nachbarschaft Unterstützung im Alltag praktiziert und diese auf Dauer fortführen möchte, dann könnte die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe für ihn oder sie infrage kommen.

Informationen dazu sind erhältlich auf dem neuen Flyer Nachbarschaftshilfe, im Internet auf www.kreisgg.de/gesellschaft/familie/senioren/qualifizierte-nachbarschaftshilfe, unter der Telefonnummer 01652 989313 sowie per Mail an nachbarschaftshilfe@kreisgg.de.

(PS)

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