Kita-Gebühren werden ab April 2024 erhöht
GRIESHEIM – Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am Donnerstag (1. Februar) die Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung städtischer Kindertagesstätten mit Umsetzung des Änderungsantrages der Koalition (CDU/SPD) mehrheitlich beschlossen.
„Durch die gestiegenen Gesamtkosten unterschreiten die derzeit geltenden Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen zum Teil bei Weitem die in der aktuellen Satzung festgelegte Beteiligung der Eltern von 30 Prozent. Die neue Gebührenkalkulation ist daher erforderlich gewesen, um auch künftig dem gesetzlichen Betreuungsanspruch gerecht werden zu können und die Kosten entsprechend den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung zu verteilen“, sagte Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl.
Ergänzende Neuerungen aus dem beschlossenen Änderungsantrag für die neue Satzung im Überblick:
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Die Erhöhungen der Gebühren im Kindergartenbereich und die Erhöhung der Verpflegungsgebühren erfolgen zum 1. April 2024.
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Die Gebühren für Krippenplätze (bis 7 Stunden und 10 Stunden Betreuungszeit) werden in zwei Schritten erhöht: 1. April und 1. September 2024.
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Die neuen Kita-Gebühren werden zunächst bis zum 31. Juli 2025 festgeschrieben.
Die Benutzungsgebühren in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab April 2024 sind in der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen in Kürze online hier einsehbar: https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/satzungen/ / Reiter „400 – Soziale Angelegenheiten“
HINTERGRUND
Für die Gebühren, die für die Inanspruchnahme eines städtischen Kita-Platzes zu entrichten sind, sind gemäß dem Hessischen Gesetz über kommunale Abgaben die tatsächlichen Kosten die Grundlage. Für die durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festzusetzen Gebühren ist es in Griesheim geübte Praxis, dass für die Berechnung der Gebühren ein qualifiziertes Fachbüro beauftragt wird. Dieses ermittelt die Kosten, die unter anderem aus Gebäudekosten, Personal und Verbrauchsgütern bestehen, und ordnet sie den Betreuungsmodellen zu.
Die letzte Kalkulation der Gebühren erfolgte im Jahr 2019 und wurde zum 1. Januar 2020 in der Satzung beschlossen. In der Zwischenzeit hat es durch die umfangreiche Erweiterung der Betreuungsplätze, mehr Personal und anderen Kostenbestandteilen umfangreiche Änderungen gegeben, sodass die Stadt Griesheim im Jahr 2022 die Kanzlei Schüllermann aus Dreieich beauftragt hat, die Kalkulation neu durchzuführen. Grundsätzlich sind Gebühren nach dem kommunalen Abgabengesetz kostendeckend zu erheben. Bei den Kindertagesstätten wird jedoch von diesem Grundsatz abgewichen und nur ein Anteil von den Nutzenden erhoben. In Griesheim ist es Satzungsrecht, dass der Kostenanteil, den die Eltern oder gesetzlichen Vertreter übernehmen, mindestens 30 Prozent der tatsächlichen Kosten zu betragen hat.
Durch verschiedene Faktoren haben sich die Kosten für die Kinderbetreuung in den Einrichtungen spürbar erhöht und der aktuelle Kostendeckungsgrad liegt bei allen Betreuungsformen teilweise deutlich unter den angestrebten 30 Prozent: Eine Erhöhung der Qualitätsstandards bei der Kinderbetreuung, insbesondere durch das Gute-Kita-Gesetz, bedeutet Mehrkosten durch weiteres Personal. Ebenso ist der Bedarf an Betreuungsplätzen gestiegen. Um diesem in Griesheim gerecht werden zu können, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Einrichtungen erweitert bzw. neu eröffnet (Kita Im Leuschnerpark, Krippe Am Schwimmbad, Kita Raiffeisenstraße, KiFaz Rheinstraße). Weitere Projekte befinden sich derzeit in der Umsetzung, wie beispielsweise die Erweiterung der Kita Draustraße und der Kita Kiefernhain oder die neu geplante Kita im Wohngebiet Südwest. Neue Gebäude, gestiegene Gebäudekosten, weiteres benötigtes Personal und folgend Personalmehrkosten resultieren daraus. Hinzu kommen gestiegene Kosten (unter anderem durch die Inflation) für Sach- und Dienstleistungen, Energie sowie den Betrieb oder Miete von Betreuungsräumlichkeiten. Für den Betrieb der Einrichtungen und durch das „Gute-Kita-Gesetz“ (Aufstockung des Mindestpersonals pro Einrichtung) wird dementsprechend auch mehr Fachpersonal benötigt, was eine allgemeine Erhöhung der Personalkosten bedeutet. Hinzu kommt, dass die Personalkosten durch Tarifsteigerungen und die Bezahlung des Fachpersonals im nach TVöD S8a + Kita-Zulage oder S8b ohnehin gestiegen sind.
Ps