Katzenschutzverordnung ab dem 1. Juni 2024

Handlungsbedarf auch in Weiterstadt

WEITERSTADT – Seit längerem hat sich abgezeichnet, dass es massiven Handlungsbedarf in ganz Deutschland in Bezug auf verwilderte Katzen gibt. Meldungen besorgter Bürger*innen,
zahlreiche Abgaben verwahrloster Tiere in Tierheimen, überforderte
Tierschutzorganisationen, verschiedenste Meldungen in den Medien und nicht zuletzt auch die hohe Anzahl an aufgegriffenen kranken und verletzten Tieren auch in Weiterstadt hat dies verdeutlicht.

Die Kommunalpolitik in Weiterstadt hat das Thema aufgegriffen und in einer Arbeitsgruppe
zusammen mit dem Tierhilfeverein Kellerranch (gleichzeitig auch das Weiterstädter
Tierheim) und mit Unterstützung durch die Tierschutzbeauftragte des Landkreises eine
Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Die Verordnung tritt ab 1. Juni 2024 in
Kraft.
„Die Katzenschutzverordnung regelt, dass Katzen beiderlei Geschlechts nur kastriert, gechipt
und registriert nach draußen in den Freigang gelassen werden dürfen. Die unkontrollierte
und ungeplante Vermehrung, die Verpaarung mit verwilderten Katzen sowie die Übertragung
von Krankheiten und Seuchen soll damit vermindert werden“, erklärt Bürgermeister Ralf
Möller, der gleichzeitig der Kellerranch für die positive Zusammenarbeit dankte. Für Besitzer
unkastrierter Freigänger bedeutet dies, dass es nun juristisch verpflichtend ist, das Tier
kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Kastrationen und Kennzeichnung durch einen Chip
können in Tierarztpraxen und Tierkliniken durchgeführt werden. Die Registrierung der Tiere
liegt in Verantwortung der Besitzer und kann bei Tasso.net oder Findefix.de unkompliziert
und kostenlos erfolgen.
Meldungen zu verwilderten Katzen nimmt die Kellerranch wie bereits zuvor entgegen. Auch
konkrete Informationen zu unkastrierten Freigängerkatzen können dort besprochen werden.
Das städtische Ordnungsamt nimmt solche Informationen ebenfalls entgegen. Bitte geben
Sie immer Ihre Rufnummer an, um Rückfragen zu genauen Örtlichkeiten, Zustand des Tieres
usw. zu ermöglichen.
Den vollständigen Text der Katzenschutzverordnung finden Sie in Kürze auf der Website der
Stadt.
Ps

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