Bei unsachgemäßen Entnahmen drohen Geldstrafen
DARMSTADT – Den südhessischen Bächen geht das Wasser aus. Die hochsommerlichen Temperaturen sorgen dafür, dass mehr Wasser aus den Gewässern verdunstet. Und gleichzeitig steigt das Bedürfnis, Wasser zu entnehmen – keine gute Kombination.
Selbst wenn in diesen Tagen Niederschläge zu einem kurzfristigen Wasseranstieg in den Bächen führen sollten, wird die Situation angespannt bleiben. Vor diesem Hintergrund bittet das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in seiner Eigenschaft als Obere Wasserbehörde die Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem wertvollen Gut, um die Fließgewässer zu schützen. Es sollte daher ab sofort auf Wasserentnahmen aus Bächen verzichtet werden.
Die Wasserbehörden werden die Pegelstände weiter beobachten und sofern notwendig weitere Schritte einleiten. Sie werden im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeiten und ihrer Möglichkeiten die Wasserentnahmen engmaschiger als sonst kontrollieren. Bei unsachgemäßen Entnahmen drohen Geldstrafen.
Angesichts der anhaltenden Trockenheit bittet das RP Darmstadt die Bevölkerung:
- Achten Sie auf entsprechende Pressemeldungen und öffentliche Bekanntmachungen ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung.
- Nutzen Sie die Möglichkeit, Regenwasser zur Bewässerung ihrer Gartenflächen zu verwenden.
Durch geringe Abflüsse und die starke Erwärmung des Wassers verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Gewässerorganismen zusehends. Insbesondere an kleinen Gewässern wie Bächen besteht die Gefahr, dass zusätzliche Wasserentnahmen den Fischen und anderen Gewässerorganismen jegliche Überlebensmöglichkeiten entziehen und diese dann absterben.
Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen bedarf nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz einer Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Das Schöpfen von Hand und das Tränken von Tieren sind im Rahmen des Gemeingebrauchs erlaubnisfrei.
Rechtmäßige Nutzerinnen und Nutzer eines Grundstücks, das unmittelbar an das Gewässer grenzt, dürfen für den Eigengebrauch auf diesem Grundstück Wasser erlaubnisfrei entnehmen, wenn der Abfluss im Gewässer dadurch nicht wesentlich vermindert wird. An Gewässern erster Ordnung (Rhein und Main), die auch der Schifffahrt dienen, ist die erlaubnisfreie Entnahme auf maximal zehn Liter pro Sekunde und 1.000 Kubikmeter pro Jahr begrenzt. Dabei hat jeder im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten insbesondere eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden und eine sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen.
Die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte können die erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts oder zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit beschränken oder ausschließen.
Das allgemeine Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte). Hier gelten die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen bzw. Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen/Wasserständen im Gewässer. Sofern darüber hinaus die Einschränkung von Befugnissen und Rechten erforderlich wird, ergeht eine gesonderte Anordnung durch die zuständige Behörde.
Informationen zum langjährigen Witterungsgeschehen sowie zu Wasserständen und Niederschlägen (Abflusswerte) gibt es auf den Seiten des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Links:
www.klimaportal.hlnug.de/witterungsbericht
www.hlnug.de/static/pegel/wiskiweb2
(PS)