Im großen Umgang wurde gewerblich das Wildkraut gesammelt
Riedstadt – Mit dem Frühjahr kommt auch das schmackhafte Grün des Bärlauchs wieder ans Licht und leckere Gerichte bereichern den Alltag. Allerdings wird nicht jeder zum Kauf angebotene Bärlauch auch legal geerntet.
Aktuell hat die Büchnerstadt Riedstadt wieder einmal Anzeige gegen unbekannt erstattet, da in großem Umfang gewerblich illegal geerntet wurde. Mit Lieferwagen und zahlreichen Steigen waren die Sammler unterwegs, um das Kraut anschließend über den Großhandel oder Markt zu verkaufen.
Das gewerbliche Sammeln von wilden Pflanzen ist in jedem Fall nach dem Bundesnaturschutzgesetz genehmigungspflichtig. Der Bärlauch in Riedstadt wächst vorwiegend in Schutzgebieten, deshalb kann eine solche Genehmigung nur selten erteilt werden. Da die Gewinnspanne hoch ist, finden schon seit Jahren immer wieder illegale Sammlungen statt. Der Anbau von Bärlauch im Garten- und Landschaftsbau ist relativ aufwendig, so dass vermutlich die größte Menge der angebotenen Blätter in Geschäften und Restaurants aus Wildsammlungen stammt. Es lohnt deshalb die Frage, ob diese auch genehmigt wurden.
Für den eigenen haushaltüblichen Bedarf könnten Bärlauchblätter im Wald gesammelt werden. Allerdings sind auch hier die Regeln des Naturschutzes zu beachten: wildlebende Tiere dürfen möglichst wenig gestört werden, denn die Brut- und Setzzeit hat begonnen.
Im Naturschutzgebiet wie etwa im Naturschutzgebiet Kühkopf/Knoblochsaue ist das Sammeln grundsätzlich verboten, zudem dürfen Wege nicht verlassen werden.
ggr