Regierungspräsidium warnt
DARMSTADT/FRANKFURT – Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt bekommt vom Zoll am Frankfurter Flughafen regelmäßig Postsendungen mit Arzneimitteln zur Begutachtung geschickt. Das Resultat ist häufig ernüchternd für die Pharma-Überwachungsbehörde – und für die Besteller: Bei den meisten Medikamentenlieferungen aus dem außereuropäischen Ausland handelt es sich um illegale Einfuhren, weshalb diesen Personen ein Bußgeld oder eine Verwarnung droht.
Tausende illegale Arzneimittel im Umlauf
Allein im vergangenen Jahr hat das RP fast 25.000 Sendungen vom Zoll zur Überprüfung erhalten, bei denen es sich meistens um illegale Arzneimittel handelte. Denn die Zöllnerinnen und Zöllner am Flughafen sind geschult darin, verdächtige Päckchen herauszufiltern. Glauben sie, dass sich darin illegale Bestellungen von hierzulande nicht zugelassenen und teilweise sogar verschreibungspflichtigen Präparaten aus dem Ausland befinden könnten, leiten sie die Pakete an die Pharmazieaufsicht beim RP Darmstadt weiter, die hierfür hessenweit zuständig ist.
Gesundheitlich gefährlich an solchen Bestellungen in ausländischen Webshops, die häufig auch Seiten auf Deutsch unterhalten, sind mitunter mangelhafte und gefälschte Arzneimittel. „Wir können davor nur warnen“, sagt Dr. Christopher Kurz. Der RP-Experte sitzt an einer wichtigen Schaltstelle neben Europas größtem Luftfracht-Drehkreuz. Was viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wissen: Versandhandel mit zugelassenen Arzneimitteln dürfen in Deutschland nur hier niedergelassene Apotheken oder solche aus EU-Ländern, Norwegen, Liechtenstein und Island mit entsprechender Erlaubnis treiben. Diese Webshops sind auf ihrer Internetseite durch ein grünes Kreuz-Logo mit der jeweiligen Landesflagge ausgewiesen. Wer darauf klickt, bekommt angezeigt, ob der Versandhändler über eine entsprechende Zulassung der staatlichen Behörden verfügt und ggf. welche Apotheke dahintersteht. Einfuhren durch andere Händler sind illegal.
Das Vorgehen bei einer Ordnungswidrigkeit
Gegen diese illegalen Versandhändler vorzugehen ist schwierig, da deren Geschäftstätigkeit in ihren Heimatländern möglicherweise erlaubt ist. Die Besteller selbst begehen mit ihrem Online-Kauf jedoch eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie sich die Arzneimittel illegal nach Deutschland bzw. in die EU liefern lassen. Das RP Darmstadt ahndet kleinere Verstöße und solche von Personen, die zum ersten Mal auffällig werden, in der Regel zunächst mit einem Verwarngeld in zweistelliger Höhe. Zahlen das die Adressaten der Postsendungen nicht, leitet die Behörde gegen sie ein Bußgeldverfahren in individueller Höhe ein. Da das RP alle Fälle bearbeitet, die hessenweit vom Zoll entdeckt werden, erhalten Bestellerinnen und Besteller in ganz Deutschland Post aus Darmstadt.
Service
Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen teilweise im Einzelhandel verkauft werden (z. B. in Drogerien oder Supermärkten). Apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel sollten ausschließlich über Apotheken bezogen werden. Wer Präparate im Internet bestellen und diese sich schicken lassen will, sollte nur in zugelassenen Versandapotheken kaufen. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verlangen diese stets die Vorlage eines ärztlichen Rezepts. Die Präparate dort sind zwar in der Regel teurer als bei den illegalen Anbietern, dafür sind sie sicher und geprüft.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ein Verzeichnis, in dem alle Apotheken und sonstige Händler mit behördlicher Erlaubnis zum Versandhandel enthalten sind. Auch in den anderen EU/EWR-Ländern muss ein solches Register geführt werden. Weitere Erkennungsmerkmale seriöser Webshops sind ein vollständiges Impressum samt Geschäftsadresse im jeweiligen Land, Angabe der zuständigen Apothekerkammer und der jeweiligen Aufsichtsbehörde.
Hintergrund
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt beaufsichtigt in Hessen die Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln. Im Schnitt landen jährlich rund 20.000 Sendungen aus dem Zoll beim RP in Darmstadt. Sie stammen aus dem außereuropäischen Ausland und wurden in dort betriebenen Onlineshops bestellt. Die Pakete enthalten teils unverpackte Tabletten – darunter auch Potenz-, Doping- und Schlankheitsmittel. Der Zoll am Frankfurter Flughafen gibt sie bei begründetem Verdacht an das RP nach Darmstadt weiter. Dort werden die Pakete dann geöffnet, gesichtet und ihr Inhalt auf Rechtmäßigkeit geprüft.
Links:
www.rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arzneimittel-apotheken
www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Versandhandels-Register/Registrierte-Arzneimittelhaendler/_node.html
(PS)