„Hessenpass mobil“ hilft sparen

Symbolbild: Pixabay

Sozialbehörden verschicken Nachweise für günstigeres Deutschlandticket

KREIS GROSS-GERAU – Wer Bürgergeld oder Wohngeld bezieht, Unterstützung vom Sozialamt oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann künftig auch verbilligt Busse und Bahnen nutzen.

Das Deutschlandticket kostet für diese Personengruppe statt 49 Euro dann 31 Euro im Monat. Die Sozialbehörden verschicken den sogenannten „Hessenpass mobil“ zurzeit als Nachweis an die Berechtigten – mit dieser Bescheinigung kann das vergünstigte Deutschlandticket bei den Verkehrsverbünden (RMV) gekauft werden. Die durch den rabattierten Preis entstehenden fehlenden Fahrgeldeinnahmen gleicht das Land Hessen aus.

„Als Empfänger*in von Bürgergeld erhalten diese Personen zurzeit automatisch per Post den Berechtigungsnachweis zugesandt, sie müssen dafür nichts tun“, sagt Adil Oyan, der als Erster Kreisbeigeordneter auch Vorsitzender des Verwaltungsrats des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau ist. „Ich freue mich, dass nun auch jene Menschen mit einer Flatrate im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr unterwegs sein können, für die der reguläre Preis des Deutschlandtickets aus nachvollziehbaren Gründen bisher zu hoch war“, so Oyan.

„Es ist alles auf einem guten Weg“

Bis Ende Juni wird das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau die Berechtigungsnachweise verschickt haben, das Sozialamt des Kreises folgt dieser Tage und die Wohngeldbehörde hat die Bescheinigungen bereits Mitte Juni versendet. „Es ist alles auf einem guten Weg. Unser Jobcenter und die Sozialbehörden arbeiten mit Hochdruck daran, dass das vergünstigte Abo des Deutschlandtickets zum Start am 1. August auch von vielen, die in Hessen wohnen und bestimmte Sozialleistungen beziehen, tatsächlich genutzt werden kann“, sagt Oyan. Der Verwaltungsratsvorsitzende und Erste Kreisbeigeordnete stellte noch einmal klar, dass der „Hessenpass mobil“ nicht das Ticket ist. „Um das Ticket günstiger kaufen zu können, müssen die Leistungsempfänger*innen der Verkaufsstelle des Verkehrsverbunds einen Berechtigungsnachweis vorlegen. Dieser Berechtigungspass heißt ‚Hessenpass mobil‘ und ist ein Jahr gültig.“ Weil die Ausgabe der Nachweise eine große Personenzahl betrifft, bekommen Berechtigte ihre Bescheinigung um wenige Tage zeitversetzt. Wer im Juli noch auf den Nachweis wartet, kann sich direkt an seine zuständige Sachbearbeitung im Kommunal Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Sozialamt oder die Wohngeldbehörde wenden.

Weitere Informationen zum vergünstigten Deutschlandticket und zu den Bestellscheinen gibt es auf der Homepage des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (www.rmv.de) oder bei den RMV-Vertriebsstellen im Kreis Groß-Gerau oder auf der Homepage des Kommunalen Jobcenters sowie auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau.

(PS)

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