„Griesheimer Anger“

Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs

Am Donnerstagabend, 7. November 2024, fasste die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplanentwurf „Griesheimer Anger“. Zuvor wurde die Planung der erneuten Veröffentlichung im Entwicklungsbeirat sowie in einer gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität und des Stadtplanungs- und Bauausschuss vorberaten.

Die erneute öffentliche Auslegung folgt einer ersten Veröffentlichung im Sommer 2023. Die eingegangenen Stellungnahmen aus dieser machten es erforderlich, dass sowohl Inhalte in verschiedenen Fachgutachten, als auch planerische und zeichnerische Festsetzungen überarbeitet wurden. Ein Beispiel hierfür ist die Anpassung des Energiekonzeptes das jetzt den Standort einer Energiezentrale an der südlichen Flughafenstraße definiert. Dies macht gemäß Baugesetzbuch eine erneute Veröffentlichung des Bebauungsplans erforderlich. Das Gesamtkonzept sowie die Planung des Hochbaus für die Wohngebäude bleiben dabei unverändert.

Im Rahmen der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem Stadtplanungs- und Bauausschuss wurde diese Entscheidung vorbereitet, die Hintergründe erläutert und die Planung der Baustelle vorgestellt. Im ersten Schritt sollen die Flächen für drei geplante Reihenhäuser mit jeweils fünf Wohneinheiten entlang der Theißstraße erschlossen werden. Dies geschieht über eine Baustraße, welche auf dem Baugebiet des Griesheimer Angers verläuft. Damit werden  Einschränkungen des Verkehrs auf der Theiß- und Nehringstraße aufgrund des Baubetriebs von vornherein vermieden.

ABLAUF DER VERÖFFENTLICHUNG

Der Beschluss zur erneuten Veröffentlichung / öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs stellt einen wichtigen Meilenstein im Bebauungsplanverfahren dar, da dieser die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB anstößt.

Bürgerinnen und Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erhalten im Zeitraum vom 20. November bis einschließlich 20. Dezember 2024 die Möglichkeit, die aktuellen Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf online (www.griesheim.de/wohnen-umwelt/bauleitplanung/) einzusehen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben.

Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist wertet das von der Stadtentwicklungsgesellschaft Griesheim beauftrage Planungsbüro die erneut eingegangenen Stellungnahmen aus und erstellt eine Beschlussvorlage in Form eines Abwägungsdokumentes für die politischen Gremien. Alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden dabei in der Abwägung gewürdigt. Das Plankonzept wird mit den Ergebnissen der Abwägung fortgeschrieben und zum Satzungsentwurf vorbereitet. Die politischen Gremien beraten abschließend über die Abwägung und die entsprechend ergänzten Planunterlagen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein