Grabschmuck an Wiesen- und Baumgräbern soll in Nauheim entfernt werden

Symbolbild: Pixabay

Nauheim – Für naturverbundene Menschen gibt es auf dem Nauheimer Friedhof unter anderem die Möglichkeit einer Wiesen- oder Baumbestattung. Dabei sollen die Grabstätten vor allem naturbelassen bleiben. Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Nauheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Ablegen von Grabschmuck oder anderen Gegenständen sowohl auf Wiesen- als auch auf Baumgräbern nicht gestattet ist und bittet darum zusätzlich angebrachte Gegenstände bis zum 31. März 2022 zu entfernen.

Wiesengräber werden auf dem Nauheimer Friedhof durch eine Grabplatte aus Naturstein, Baumgräber durch eine Namenstafel gekennzeichnet. Darüber hinaus sollen die Gräber weitestgehend naturbelassen bleiben. Die Friedhofsordnung der Gemeinde Nauheim legt fest, dass daher auf diesen Gräbern kein weiterer Grabschmuck oder andere Gegenstände gestattet sind.

Angehörige oder Menschen, die in letzter Zeit Grabschmuck oder ähnliches an Wiesen- oder Baumgräbern auf dem Nauheimer Friedhof abgelegt haben, werden gebeten, diesen zeitnah zu entfernen. Gegenstände, die nach dem 31. März 2022 noch auf einem Wiesen- und Baumgrab vorgefunden werden, lässt die Gemeinde entfernen.

Alle Fragen rund um die Grabstätten auf dem Nauheimer Friedhof beantwortet das Standesamt der Gemeinde Nauheim (Telefon: 06152 639 220 / 06152 6329 221 oder E-Mail: standesamt@nauheim.de).

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