Grundsteuerreform 2025 kann in Griesheim bis zum 31. Januar abgegeben werden
GRIESHEIM – Die Stadt Griesheim hat als steuererhebende Kommune für die Hessische Steuerverwaltung bereits im Februar alle Griesheimer*innen über die neue und ab 2025 geltende Grundsteuer sowie die bereits vorab zu leistenden Angaben informiert.
Alle Eigentümer*innen eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung müssen ihrem Finanzamt seit dem 1. Juli eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. Die ursprüngliche Abgabefrist bis Ende Oktober 2022 wurde jetzt bundesweit bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
„Die Abgabefrist für die Feststellungserklärung, also für die Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwerts, war für viele Eigentümer*innen von Grundbesitz zu kurz bemessen. Daher wurde diese Frist verlängert. Dies verschafft den betroffenen Personen nochmals etwas Zeit, um die Erklärungen fristgerecht abgeben zu können“, sagt Gerold Lindner vom städtischen Steuer- und Gebührenamt.
Am Gelingen der Grundsteuerreform mit möglichst genauen Daten als Grundlage, sollten vor allem die Eigentümer*innen ein hohes Interesse haben. Nur so kann die Grundsteuer nach den tatsächlichen Verhältnissen der Grundstücke festgesetzt werden. Andernfalls droht bei Nichtabgabe der Erklärung eine von den Finanzämtern in der Regel eher zu hohe als zu niedrige Schätzung der maßgeblichen Grundsteuermessbeträge.
Aber auch für die Stadt Griesheim sind korrekte und präzise Werte sehr wichtig, erklärt Lindner: „Zum einen ist die Stadt selbst als Steuerschuldnerin von der Reform betroffen und zum anderen wird mit der Reform eine verlässliche, aktuelle und vor allem gerechtere Datengrundlage für die Grundsteuer geschaffen. Je mehr Erklärungen abgegeben werden, desto genauer sind die Steuerwerte. Wir bitten daher, sofern noch nicht geschehen, die Erklärungen beim Finanzamt abzugeben, um die Grundsteuerreform 2025 zu einem Erfolg für alle zu machen. Zuständig ist hierbei das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Somit ist für alle im Stadtgebiet Griesheim gelegenen Grundstücke das Finanzamt Darmstadt zuständig.“
Die Abgabe der Feststellungserklärung erfolgt online mit dem ELSTER-Konto über www.elster.de. Wenn eine Online-Abgabe nicht möglich ist, können Formulare zum Ausfüllen in Papierform beim Finanzamt beantragt werden. Wichtig ist hierbei, dass für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen ausschließlich die Finanzämter zuständig sind. Die Stadt Griesheim erhebt zwar die Grundsteuer, die Bewertung der Grundstücke wird jedoch durch die Finanzämter vorgenommen.
WISSENSWERTES
Weitere Informationen und Check-Listen zur Grundsteuerreform gibt es auf der städtischen Webseite hier: www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/finanzen/grundsteuer/ oder auf der Seite der hessischen Finanzämter: www.grundsteuer.hessen.de
HINTERGRUND
Der Grund, warum es ab 2025 eine veränderte Grundsteuer gibt, hängt mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus April 2018 zusammen. Demnach wurden verschiedene Vorschriften als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, weil die bisherige Grundsteuer auf veralteten Werten (zum Teil aus 1964) basiert. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen, die wiederum bis Ende 2024 angewandt werden muss.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Erst ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden maßgeblich. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Ps