Freiwilliger Polizeidienst in Nauheim

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Drei Ehrenamtliche Helfer*innen gesucht

NAUHEIM – Um die Polizeibehörden und Ordnungsbehörden bei der Gefahrenabwehr und der Vorbeugung von Kriminalität zu unterstützen, gibt es in Hessen den sogenannten Freiwilligen Polizeidienst. Wer Interesse hat das Team des Freiwilligen Polizeidienstes in Nauheim zu verstärken, kann sich an die Gemeinde wenden.  

Die Ehrenamtlichen helfen in Nauheim unter anderem bei der der Überwachung des Straßenverkehrs, im Dialog mit den Nauheimer Bürgern, bei der Beobachtung und Meldung von Wahrnehmungen bzgl. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten. Dazu werden sie von der Polizeistation Groß-Gerau in Doppelstreifen eingeteilt und sind im Ortsgebiet präsent.

Für den Freiwilligen Polizeidienst können sich Personen bewerben, die

  • mindestens 18 Jahre und höchstens 65 Jahre alt sind.
  • gesund sind.
  • einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können.
  • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
  • jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind.

Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin oder zum Polizeivollzugsbeamten oder bei der Wachpolizei absolvieren, sind vom Freiwilligen Polizeidienst ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, bei denen es aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zu einem Interessenskonflikt zwischen Beruf und Freiwilligem Polizeidienst kommen könnte.

Wer den Freiwilligen Polizeidienst in Nauheim unterstützen möchte, wird gebeten, den beigefügten Bewerbungsbogen auszufüllen und diesen bis spätestens 15.05.2023 an die folgende Adresse zu senden:

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim

Der Bewerbungsbogen kann online unter www.nauheim.de heruntergeladen werden.

Für Rückfragen zum Freiwilligen Polizeidienst stehen Herr Ruhland von der Gemeindeverwaltung (Telefon: 06152 639 205, E-Mail: aruhland@nauheim.de) oder das Polizeipräsidium Südhessen – Stabsbereich E4 (Telefon: 06151 969-40444, E-Mail: E4.ppsh@polizei.hessen.de) zur Verfügung.

(PS)

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