Anträge bis 1. Februar einreichen
KREIS GROSS-GERAU – Das Aufhängen von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse, der Kauf eines Entasters zur Pflege von Obstbäumen oder die Umwandlung eines Wildackers in eine Blühwiese – der Natur kann in vielerlei Hinsicht aktiv geholfen werden.
Bereits kleine Maßnahmen können einen wertvollen Beitrag zum Erhalt einer vielfältigen Landschaft und der Artenvielfalt leisten. Die Kosten für solche Projekte oder Anschaffungen müssen nicht zwangsläufig selbst getragen werden, sondern können über Fördertöpfe für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege finanziert werden.
Die Untere Naturschutzbehörde möchte in diesem Kontext auf die Zuschussrichtlinie des Kreises Groß-Gerau aufmerksam machen. Wer für das kommende Jahr eine naturschutzfachliche Maßnahme umsetzen möchte, kann einen entsprechenden Antrag auf Förderung bis zum 1. Februar 2023 bei der Behörde einreichen. Auch ein nach dieser Frist eingereichter Antrag hat noch die Chance auf Gewährung von Zuschüssen. Das Formular kann über die Seite der Unteren Naturschutzbehörde unter www.kreisgg.de/umwelt/naturschutz heruntergeladen oder auf Nachfrage postalisch oder per E-Mail zugesendet werden.
Es ist zu beachten, dass der Antrag auf Bezuschussung vor Beginn der Maßnahme eingegangen sein muss. Ausgeschlossen von der Förderung sind bereits über andere Förderprogramme oder in sonstiger Weise mit öffentlichen Mitteln geförderte Projekte und solche, für die eine gesetzliche Verpflichtung bestehen.
Maßnahmen können in folgenden Bereichen gefördert werden
- Artenschutz, beispielsweise Schaffung und Aufwertung von Lebensräumen für gefährdete Tierarten, z.B. Nisthilfen für Gebäudebrüter, Lebensräume für Eidechsen, Amphibiengewässer
- Biotopschutz, beispielsweise Neuanlage von Streuobstwiesen, Feuchtbiotopen, extensiven Wiesen, Gewässerrenaturierungen – sowie
- weitere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zum Beispiel Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen größeren Umfangs sowie Ausleihe und Kauf von Geräten etc.
Projektideen können telefonisch unter 06152 989-676 oder auch an die E-Mail-Adresse Naturschutzbehoerde@kreisgg.de gesendet werden.
(PS)