Tempo-30-Regelungen in der Landskronstraße und im Rhönring aus Lärmschutzgründen
Auf Landesebene sind neue Vorgaben zu den Voraussetzungen für die Umsetzung von Tempo-30-Regelungen entwickelt worden. Dies eröffnet der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Möglichkeit, Tempo 30 auf einem weiteren Abschnitt der Landskronstraße auszuweisen, nämlich bis zur Kreuzung mit der Klappacher Straße.
Seit dem Jahr 2021 gibt es in der Landskronstraße im Abschnitt zwischen der Heidelberger Straße und der Prälat-Diehl-Straße eine Tempo-30-Beschränkung aus Lärmschutzgründen. Diese hat zu einer Verbesserung der Situation der Anwohnerschaft beigetragen.
Im Rhönring wiederum ist es nun möglich, die seit dem Jahr 2022 im Abschnitt zwischen Eckhardtstraße und der Kreuzung mit Arheilger Straße bestehende Tempo-30-Regelung bis zur Kreuzung mit der Frankfurter Straße auszuweiten. Hierdurch ergibt sich neben dem positiven Effekt auf den Verkehrslärm eine einheitlichere Regelung mit der bereits vorhandenen Tempo-30-Regelung auf der Kasinostraße.
Die neuen Regelungen für den Rhönring und die Landskronstraße treten ab sofort in Kraft.