Erstattung der Schülerbeförderungskosten

Anträge bis 31. Dezember möglich

Kreis Groß-Gerau – Der Fachbereich Bildung und Schule des Kreises Groß-Gerau weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2018/2019 (1. August 2018 bis 31. Juli 2019) bis spätestens 31. Dezember 2019 beim Fachbereich Bildung und Schule eingereicht sein müssen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingereichte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

 Die Ausschlussfrist ist durch den Einwurf der Anträge im Briefkasten des Landratsamtes bis 24 Uhr am 31. Dezember 2019 gewahrt.

ggr

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