Auf „CE“-Kennzeichnung achten
DARMSTADT – Trotz aller Appelle zum Verzicht, wird an Silvester wieder vielerorts geböllert werden. Die Sehnsucht nach einem Jahreswechsel mit Feuerwerk ist bei vielen doch zu groß und auch die Tradition spielt vermutlich eine große Rolle. Damit es bei dem bunten, lautstarken Spektakel um Mitternacht sicher zugeht, wacht das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt über den Verkauf der Pyrotechnik.
Die Landesbehörde kontrolliert in Südhessen die Lagerung und den Verkauf von Raketen, Böllern und Co. Die Kontrollen finden schon im Vorfeld bei den Händlern statt. Hierbei legen die Fachleute besonderes Augenmerk auf eine sichere Lagerung: Werden die vorgegebenen Mengen eingehalten? Gibt es im Verkaufsraum Feuerlöscher und geeignete Fluchtwege? Befinden sich möglicherweise andere brennbare Gegenstände in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsbereich der Feuerwerksartikel?
Alle im Einzelhandel angebotenen Artikel müssen mit ‚CE‘ gekennzeichnet sein, was ausdrückt, dass diese nach EU-Standards hergestellt wurden. Werden Verstöße in Verkaufsstellen festgestellt, geht das RP gegen die Händler mit Bußgeldern und gegebenenfalls Strafverfahren vor. Böller, Raketen und Feuerwerksboxen (sog. Kategorie 2) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Dies wird von den Ordnungsämtern kontrolliert.
Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern führt bei aller Freude über die bunten Knalleffekte leider jedes Jahr aufs Neue zu schweren Unfällen – mit teils irreparablen Schäden an Händen und im Gesicht – besonders gefährdet sind das Gehör und die Augen.
Die wichtigsten Verhaltensregeln beim Abbrennen von Silvester-Feuerwerk lauten daher:
- Lassen Sie Feuerwerkskörper nicht unbeaufsichtigt, lesen Sie vorher die Hinweise auf der Verpackung und halten Sie nach dem Anzünden genug Sicherheitsabstand ein!
- Tragen Sie beim Böllern eng anliegende Kleidung und zünden Sie Raketen nicht aus lose herumstehenden Flaschen. Haben Sie brennbares Material in der Nähe im Auge!
- Zündet ein Feuerwerkskörper nicht, sollte mindestens 30 Sekunden in ausreichender Entfernung gewartet werden. Und: Solche Fehlzünder nicht nochmal anzünden!
Der Feuerwerksverkauf beginnt in diesem Jahr am Donnerstag, 29. Dezember, und endet am Samstag, 31. Dezember. Das Abbrennen der Böller und Raketen ist jedoch nur am Silvestertag und an Neujahr erlaubt – also rund um den Jahreswechsel.
(PS)