Wissenschaftsstadt positioniert sich zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts
DARMSTADT – Nach der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt, dem lärmschutzrechtlichen Eilantrag eines Darmstädter Bürgers gegen die Wissenschaftsstadt bezüglich des heute startenden Schlossgrabenfests stattzugeben und Lärmgrenzen nach 22 Uhr zu formulieren, hat die Stadt angekündigt, die Vorgaben des Beschlusses ordnungsrechtlich zu verfügen. Dabei hat Darmstadt aber gleichzeitig klargestellt, dass die grundsätzliche Genehmigung des Festivals davon unberührt bleibt.
Dies hat das Gericht in seinem Eilbeschluss ebenfalls eindeutig festgestellt. „Der Zeitpunkt des Eilantrags aber ist eine Frechheit und die darin formulierte Forderung nach einer grundsätzlichen Absage des Festes unangemessen, unverhältnismäßig und ein Schlag ins Gesicht von tausenden Menschen aus Darmstadt und Umgebung die sich auf ein unbeschwertes Fest in der Darmstädter Innenstadt gefreut oder in den vergangenen Monaten an dessen Realisierung gearbeitet haben“, so Oberbürgermeister Jochen Partsch und Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey.
„Das traditionsreiche und größte Innenstadtmusikfestival Deutschlands, das Schlossgrabenfest, findet selbstverständlich statt. Daran kann auch der juristische Versuch von Einzelnen, dieses friedliche und fröhliche Fest auf den letzten Metern zu verhindern, erst einmal nichts ändern. Diesen Umstand hat das Gericht in seinem Urteil auch noch einmal ausdrücklich bestätigt“, erklären dazu Partsch und Wandrey. Eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Kassel wird aktuell noch geprüft.
Hintergrund
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte am Donnerstag per einstweiliger Anordnung entschieden, dass die Stadt Darmstadt der Veranstaltungsgesellschaft des Schlossgrabenfestes, der Stage Groove Festival GmbH, durch eine entsprechende Anordnung sicherstellen muss, dass bestimmte Lärmimmissionspegel vor der Wohnung des einen Antragstellers, die sich in der Nähe einer der drei Live-Bühnen befindet, nicht überschritten werden.
Die Richterinnen und Richter beschlossen konkret, dass durch die Veranstaltung des Schlossgrabenfestes an diesem Donnerstag, 25. Mai, tagsüber in der Zeit von 10 bis 22 Uhr ein Geräuschpegel von 70 Dezibel und nachts in der Zeit von 22 bis 6 Uhr ein Pegel von 55 Dezibel nicht überschritten werden darf. In der Zeit von Freitag, 26. Mai, bis Sonntag 28. Mai, darf es laut Gericht in der Zeit von 6 bis 24 Uhr maximal 70 Dezibel laut sein und von Mitternacht bis 6 Uhr höchstens 55 Dezibel, entschied die Kammer. „Kurzzeitige Geräuschspitzen“, so die drei Richterinnen, „dürfen diese Pegel tagsüber um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten“, heißt es in der Eilentscheidung.
(PS)