Schottergärten auch in Weiterstadt verboten
WEITERSTADT – In den Gärtnereien und Gartencentern wird es bunt, sogar vor den Discountern sind die Stiefmütterchen schon ausverkauft. Die Sehnsucht nach Grünem und Buntem ist nach dem Winter immer besonders groß. Aber offenbar nicht bei jedem Gartenbesitzenden. Beim städtischen Bauamt kamen einige Anfragen herein, was denn nun eigentlich sei, mit den Schottergärten.
Vielerorts haben Kommunen Satzungen zum Verbot von eintönigen und leblosen Steingärten erlassen, auch in Weiterstadt wurden Regelungen in neuen Bebauungsplänen zu diesem unökologischen Trend eingearbeitet. Doch seit vergangenem Sommer gilt es hessenweit: Gemäß Hessischem Naturschutzgesetz, §35 sind „Schottergärten“ verboten. Hier heißt es: „Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine zulässige Verwendung nach Hessischer Bauordnung.“
Ein Verweis auf den dortigen §8 zeigt auf, dass die nicht überbauten Flächen von Grundstücken wasserdurchlässig zu belassen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind. Da kommt schnell mal die Idee auf: „Steine darauf und ein Töpfchen mit etwas Gras ist dann die Begrünung.“ Allerdings meint der Gesetzgeber die Begrünung der Fläche und nicht von Dekorationselementen auf der Fläche. Wer schon länger vermeintlich stolzer Besitzer* eines geschotterten Gartenteils ist, wird sowieso gemerkt haben, dass auch dieser Pflegeaufwand verursachen. Das Laub vom Nachbarn lässt sich nicht gut entfernen, die weißen Marmorsteine sehen mit Moos drauf gar nicht mehr so toll aus und trotz Vlies und Folie und Bändchengewebe wächst unerwünschtes Kraut, dass sich dank der Bahnen darunter gar nicht mehr jäten lässt, weil eingewachsen.
Steinchen sind ja nicht immer böse im Garten – als mineralischer Mulch hemmen sie die Verdunstung und reduzieren unerwünschten Aufwuchs. Kombiniert mit mediterranen Kräutern und hitzetoleranten Stauden, die man auch mit Blumenzwiebeln wie Krokus, Narzissen, Tulpen usw. fürs Frühlingserwachen ergänzen kann, lassen sich ansehnliche und wertvolle Beete erzielen. Bei Verzicht auf Vlies und Folie kann man Jäten oder auch mal durchhacken und beim Gießen werden die Steinchen wieder sauber, ohne dass sie das Wasser aufsaugen, wie es Rindenmulch z.B. tut.
Wie bei allem im Leben sind die Extreme zu vermeiden – reine Steinwüste ist ein solches Extrem und nun auch gesetzlich verboten. Der bewusste Einsatz von Splitt oder kleinkörnigem Kies als Verdunstungsschutz kann aber mit eine vielfältigen und dichten Staudenbepflanzung vielleicht die Lösung des vermeintlichen Gartenproblems sein.
Ps