Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt

Symbolbild: Pixabay

Einschränkung der Wasserentnahme 

DARMSTADT – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und den daraus resultierenden niedrigen Wasserständen erlässt die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Datum vom 15. Juli 2022 eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Mit in Kraft treten dieser Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Teichen und Seen bis zum Widerruf der Allgemeinverfügung untersagt.

Ausnahmen

Von der Allgemeinverfügung ausgenommen und daher weiter zulässig sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Auch Gewässernutzungen, denen eine wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung und alte Rechte zugrunde liegen, sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen.

„Diese Verfügung zielt darauf ab, ein weiteres Absinken der Wasserstände im Stadtgebiet zu begrenzen. Dies ist auch für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern von grundlegender Bedeutung. Daher appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, mit Wasser sparsam umzugehen und so zur dauerhaften Erhaltung der Gewässerzustände beizutragen“, betont Umweltdezernent Michael Kolmer.

(stip)

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