Infos über Ansprüche und Rechte von geringfügig Beschäftigten
Groß-Gerau – Rund 7,5 Millionen Menschen, zwei Drittel davon Frauen, arbeiten in Deutschland als geringfügig Beschäftigte. Sie verdienen nicht mehr als 450 Euro im Monat. Für rund 4,6 Millionen Menschen ist dieser Job sogar das einzige Arbeitsverhältnis.
Was manche als abgabefreien Nebenverdienst und Sprungbrett in eine Vollzeitstelle schätzen, kann sich auch als Weg in die berufliche Sackgasse entwickeln – nach dem Motto: einmal Minijob, immer Minijob. Mit der Folge, dass die Zukunftsperspektiven getrübt sind, die Rente später geringer als erwartet ausfällt. Der Kreis Groß-Gerau informiert darum jetzt mit einer Ausstellung zum Thema Minijobs. Sie ist bis Montag, 11. Februar 2019, im Foyer des Landratsamts Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, während der Öffnungszeiten der Behörde zu sehen.
„Vor allem für Frauen in der Haupterwerbsphase erweist sich eine geringfügige Beschäftigung oft nicht als Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt“, betonen Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer und Robert Hoffmann, Vorstand des Kommunalen Jobcenters Groß-Gerau. Wie die Studie „Frauen im Minijob“ des Bundesfamilienministerium vor ein paar Jahren belegte, schaffen gerade einmal 14 Prozent aller Frauen den Schritt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
„Wir wollen durch die Wanderausstellung mit Irrtümern über Minijobs aufräumen und den Besucherinnen und Besuchern wichtige Informationen über An
sprüche und Rechte mitgeben“, sagen Kreisfrauenbeauftragte Judith Kolbe und Sonja Hauf, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt beim Kommunalen Jobcenter Groß-Gerau. Die beiden haben die Ausstellung über das Netzwerk Chancengleichheit Südhessen nach Groß-Gerau geholt. Auf den Tafeln geht es unter anderem um folgende Fragen: Wo liegen Chancen der Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Arbeit? Welche Kosten haben Unternehmen durch Minijobs? Wie sieht das Arbeitsrecht bei Minijobs aus? Und: Was kann man tun, wenn man aus dem Minijob nicht rauskommt?
Ergänzendes Angebot zur Ausstellung ist der Infostand der Deutschen Rentenversicherung am Montag, 4. Februar, von 9.00 bis 12.00 Uhr im Foyer des Kreishauses. Dann besteht die Möglichkeit, allgemeine Beratung zu erhalten: Wann kann ich in Rente, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Wie hoch sind etwaige Rentenabschläge? Individuelle Beratungen sind aus Datenschutzgründen allerdings nicht möglich.
Das Netzwerk „Chancengleichheit Südhessen“ besteht aus den Beauftragten für Chancengleichheit beim Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Jobcenter Darmstadt, bei der Bundesagentur für Arbeit/Agentur für Arbeit Darmstadt, der Kreisagentur für Beschäftigung Landkreis DarmstadtDieburg und „neue Wege in den Arbeitsmarkt“ (Kreis Bergstraße) sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Odenwald und der Stadt Darmstadt. Ziel des Netzwerks ist es, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, Erziehende und Familien zu verbessern.
Zur Ausstellung hat das Netzwerk eine gut 50 Seiten starke Broschüre herausgegeben. Neu ist als Ergänzung dazu die Broschüre in Leichter Sprache. Beide Hefte sind in der Ausstellung erhältlich.
ggr
Foto: Kreisverwaltung