Erweiterung der Tempo-30-Regelungen in der Heinheimer Straße aus Lärmschutzgründen

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Umweltdezernent Kolmer: „Hohes Verkehrsaufkommen bedeutet ganztags große Lärmbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner“

Auf Landesebene sind neue Vorgaben zu den Voraussetzungen für die Umsetzung von Tempo-30-Regelungen entwickelt worden. Dies eröffnet der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Möglichkeit, Tempo 30 auf einem weiteren Abschnitt der Heinheimer Straße auszuweisen, im Abschnitt Dieburger Straße bis Kopernikusplatz.

„Die Heinheimer Straße zwischen Kopernikusplatz und Dieburger Straße ist eine verkehrlich stark belastete Straße im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit durchschnittlich 15.480 Kraftfahrzeugen pro Tag“, so Umweltdezernent Michael Kolmer. „Diese hohen Werte bedeuten ganztags große Lärmbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner.“

Insgesamt sind 325 Bürgerinnen und Bürger in der Heinheimer Straße zwischen Kopernikusplatz und Dieburger Straße von den Lärmgrenzwertüberschreitungen betroffen. So sind an zahlreichen Wohngebäuden ganztags Fassadenpegel von über 70 dB(A) in der entsprechenden Lärmkartierung des Vermessungsamtes Darmstadt ersichtlich.

„Seit Umgestaltung der Heinheimer Straße während der Stadtteilsanierung des Martinsviertels gilt bereits im Abschnitt zwischen Kopernikusplatz und Rhönring eine Tempo-30-Beschränkung aus Lärmschutzgründen. Diese hat zu einer Verbesserung der Situation der Anwohnerschaft beigetragen“, ergänzt Kolmer.

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung liegt bereits vor; das Mobilitäts- und Tiefbauamt veranlasst alles weitere, damit möglichst zeitnah die Beschilderung erfolgen kann und die Geschwindigkeitsreduzierung in Kraft tritt.

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