Verkehrssicherheit in Griesheim

Überwachsende Pflanzen in den öffentlichen Raum müssen beseitigt werden. Darauf macht die Stadt aufmerksam. Foto: Stadt Griesheim

Stadt bittet um Rücksichtnahme

GRIESHEIM – Mit Beginn der warmen Jahreszeit wachsen und blühen im gesamten
Griesheimer Stadtgebiet wieder Bäume, Hecken sowie Sträucher. Oftmals
jedoch über Zäune und Privatgrundstücksmauern hinweg auf die öffentlichen
Geh- und Radwege.

Die Stadtverwaltung bittet daher alle Gartenbesitzer,
Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig so zu beschneiden, dass die
Benutzung von Geh- und Radwegen nicht eingeschränkt ist und entsprechend
eine Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleistet werden kann.
„Wem beim Spaziergang schon mal tiefhängende Zweige durchs Gesicht
gestreift sind, der kennt das Problem von zugewachsenen Gehwegen.
Gefährlich wird es vor allem dann, wenn Bürgersteige so zugewuchert sind,
dass Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer auf die Fahrbahn
ausweichen müssen. Gleiches gilt auch für Verkehrsteilnehmende, wenn
herabhängende Äste die Sicht auf den Straßenverkehr und auf
Verkehrsschilder versperren“, sagt Diana Richter vom Fachbereich
Stadtentwicklung.
Eigentümer eines Grundstückes sind im Rahmen ihrer
Verkehrssicherungspflicht (geregelt in der Satzung über die Straßenreinigung)
dafür verantwortlich, dass die Pflanzen rechtzeitig zurückgeschnitten werden
und die Gehwege inklusive Entwässerungsrinnen sauber zu halten sind. Laut
Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen der
Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim
Brüten gestört werden. In der Zeit von 1. März bis 30. September ist jedoch
ein „schonender Form- und Pflegeschnitt“ gestattet.
Der städtische Bauhof und das Ordnungsamt der Stadt Griesheim überprüfen
im Rahmen der allgemeinen Straßenkontrolle regelmäßig die Situation von
Überwuchs auf Geh- und Radwegen. Gerade im Sommer sind die städtischen
Mitarbeiter der Sachabteilung Grünpflege verstärkt mit dem Bewässern der
öffentlichen Grünflächen und Baumscheiben beschäftigt, sodass Bürger
erkennbaren Überwuchs, der in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, gerne
über den Mängelmelder der Stadtverwaltung mitteilen können. Handelt es sich
um private Grundstücksbesitzer werden diese entsprechend von der
Stadtverwaltung angeschrieben.

Die Stadt Griesheim hat über den Mängelmelder in den vergangenen Wochen
mit starkem Regenfall auch wieder vermehrt Meldungen von Bürgern zu
verstopften Sinkkästen („Gullys“) erhalten: „Die Blätter werden bei Unwetter
von den Bäumen geweht und landen mit dem Regen häufig direkt in den
Abwasserrinnen der Straßen und verstopfen die Sinkkästen. In diesen
Bereichen kommt es dann zu größeren Pfützen, da das Regenwasser nicht
ungehindert abfließen kann. Um dem vorzubeugen, bitten wir die Eigentümer
der Flächen, neben dem Rückschnitt von Überwuchs auch ihrer Kehrpflicht
nachzukommen und die Straßen sowie Gehwege regelmäßig zu säubern“,
sagt Sascha Buchwald, Leiter des städtischen Ordnungsamtes.
WISSENSWERTES
Die Kehrpflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Griesheim
festgelegt. Die Satzung besagt, dass Straßen und Gehwege so zu säubern
sind, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, vor allem
eine Gesundheitsgefährdung, vermieden oder beseitigt wird.
Grundstückseigentümer müssen die an ihr Grundstück angrenzenden
Gehwege vollständig und die Straße bis zur Fahrbahnmitte hin reinigen.
Gekehrt werden soll am Tag vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen
Feiertag bis spätestens 20 Uhr. Besondere Umstände, wie beispielsweise
plötzlich auftretende oder den normalen Rahmen übersteigende
Verschmutzungen, können auch ein sofortiges Reinigen notwendig machen.
Ps

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