Hessisches Sozialministerium fördert das Ehrenamt

Zuschüsse für Fortbildungen

KREIS GROSS-GERAU – Fortbildungen sind für Freiwillige wichtig und sinnvoll, damit sie sich für ihre Tätigkeit qualifizieren, Erfahrungen austauschen und Wissenslücken schließen können. Das kommt den Vereinen zugute, die von dem Wissen und den neuen Ideen profitieren. Doch aus eigener Kraft können viele das nicht stemmen.

Darum teilt der Kreis Groß-Gerau erfreut mit, dass es für die Fortbildungen auch im Jahr 2024 wieder Geld vom Land Hessen gibt. Das Hessische Sozialministerium stellt Vereinen, die solche Fortbildungen für ihre Mitglieder anbieten wollen, eine finanzielle Unterstützung in Aussicht. Damit können Seminarkosten (Honorare und Materialien) mit bis zu 35 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) gefördert werden. Auch Online-Angebote sind förderungsfähig, informiert die Kreisverwaltung.

Die Palette der möglichen Themen ist breit gefächert: Fortbildungen können sich mit Grundfragen des Vereinsrechts, der Suchthilfe, der Wirtschaftsführung oder der Öffentlichkeitsarbeit befassen, auf die Teamarbeit eingehen oder Krisenintervention ansprechen. Auch für ganz spezifische Angebote wie etwa Hospizarbeit oder die Unterstützung von Demenzkranken kann eine Förderung gewährt werden.

Förderungsvoraussetzung für das Jahr 2024 ist eine Antragstellung mindestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme sowie eine Teilnehmerzahl von mindestens sieben Personen je Fortbildungsveranstaltung. Anträge sind beim Fachdienst Kultur, Sport und Ehrenamt des Kreises Groß-Gerau einzureichen: Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau, Telefon 06152/989858 (Nicole Landau), Mail ehrenamt@kreisgg.de. Dort gibt es auch nähere Informationen zum Förderprogramm.

(PS)

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