Straßenreinigungssatzung soll rückgängig gemacht werden

Wird die Straßenreinigungssatzung von Anfang diesen Jahres bald wieder rückgängig gemacht? Symbolfoto: Pixabay

Anfang des Jahres in Kraft getreten und jetzt wieder aufheben?

DARMSTADT – Zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 2. November, wird Oberbürgermeister Hanno Benz den Antrag einbringen, dass die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Straßenreinigungssatzung rückgängig gemacht wird.

Die Entscheidung des Stadtparlaments, künftig alle Straßen durch den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) kehren zu lassen, hat für großen Unmut gesorgt. Seit Anfang des Jahres gilt die zwangsweise und gebührenpflichtige Reinigung für alle Straßen in Darmstadt unter anderem auch für Wixhausen und Arheilgen, aber auch für Eberstadt und die Heimstättensiedlung. Bis zum 31. Dezember 2022 oblag es den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die zu ihrem Grundstück gehörenden Straßenabschnitte zu reinigen beziehungsweise dies, zum Beispiel bei Mietobjekten mit mehreren Wohneinheiten, über die Hausordnung zu regeln.

Dazu erklärt OB Benz: „Mir ist bewusst, dass eine Vielzahl der Darmstädterinnen und Darmstädter die gebührenpflichtige Straßenreinigung durch den EAD nicht akzeptiert. Nach umfassender Prüfung der Beschwerden aus der Bürgerschaft habe ich für die kommende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet, die den Inhalt hat, die Straßenreinigungssatzung wieder in den bisherigen Zustand vor dem 1. Januar 2023 zurückzuversetzen. Diese Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgen.“

Bürger entlasten und nicht belasten

Bürgerinnen und Bürger müssen entlastet und nicht belastet werden. Oberbürgermeister Benz erneuert seine Kritik, dass es der falsche Zeitpunkt ist, um Bürgerinnen und Bürger Mehrkosten aufzuerlegen. „Dies ist gerade für Haushalte, die bereits knapp an Geld sind, eine weitere, in meinen Augen unnötige Belastung in einer Zeit, die schon durch Preissteigerungen und Inflation geprägt ist“, erklärt Benz. „Die Anfang 2023 in Kraft getretene Reinigung aller Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet durch den EAD soll für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer kostenneutral aufgehoben werden“, sagt Benz weiter.

Die endgültige Entscheidung obliegt der Stadtverordnetenversammlung Letztlich muss sich jetzt die Stadtverordnetenversammlung noch einmal fragen, ob diese Entscheidung aufrechterhalten werden soll. Die finale Entscheidung obliegt nun den einzelnen Stadtverordneten.

„Die Umsetzung der Kehrpflicht erfolgte in der Vergangenheit in der Regel sehr gewissenhaft und sorgfältig. Denn gerade den Bürgerinnen und Bürgern ist am meisten an der Sauberkeit im Ort und insbesondere vor ihrem eigenen Grundstück gelegen. Für viele beinhaltet das ‚Kehren vor der eigenen Haustür‘ nicht zuletzt auch eine soziale Komponente. Dass die Menschen ihrer Pflicht zur privaten wöchentlichen Straßenreinigung zu wenig oder gar nicht nachgekommen seien, war eine subjektive Wahrnehmung“, sagt Benz.

Beschwerden wegen zugegangener Gebührenbescheide

Zur Begründung des Antrags heißt es weiter: Entsprechend schwerwiegende Verstöße gegen die Kehrpflicht seien in Relation zur Auswirkung der Kehrpflicht in den seit dem 1. Januar 2023 einbezogenen Stadtteilen Darmstadts nicht bekannt geworden. Daher sei die Reinigungspflicht in diesen Bereichen nicht verhältnismäßig.

Zudem sei es in diesem Jahr zu vielen Beschwerden seitens der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufgrund der zugegangenen Gebührenbescheide und der damit verbundenen Kosten gekommen, die für eine Vielzahl der Grundstückseigentümer beziehungsweise Mieter eine erhebliche Belastung darstellen. „Auch deshalb sollen die von der Änderung der Straßenreinigungssatzung betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer künftig wieder selbst entscheiden können, ob sie die Straßen selbstständig kehren oder einen Dienstleister beauftragen“, führt Benz weiter aus.

(PS)

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