Darmstadt: Einschränkung der Wasserentnahme aus Gewässern – das sind die Gründe

Symbolfoto: Pixabay

„Allgemeinverfügung dient dem Schutz der Flüsse, Bäche und Teiche sowie der Tier- und Pflanzenwelt“

DARMSTADT – Wegen der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen niedrigen Wasserstände, erlässt die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Allgemeinverfügung: die Beschränkung der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern.

Gemäß dieser Allgemeinverfügung ist ab Mittwoch, 21. Juni, die Entnahme von Wasser aus Bächen, Teichen und Seen bis zum Widerruf der Allgemeinverfügung untersagt. Weiterhin zulässig sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Auch zugelassene Gewässernutzungen durch wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung und alte Rechte sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen.

„Wie im letzten Jahr möchten wir mit dieser Regelung ein weiteres Absinken der Wasserstände im Stadtgebiet begrenzen. Dies ist nicht nur für den Schutz unserer Flüsse, Bäche und Teiche, sondern auch die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern von hoher Bedeutung. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, sparsam mit Wasser umzugehen und so zum Erhalt der Gewässerzustände beizutragen“, so Umweltdezernent Michael Kolmer.

(PS)

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