Anträge können jetzt gestellt werden
KREIS GROSS-GERAU – Private Haushalte, die mit Heizöl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks) heizen, können seit dem 4. Mai Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro, der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2000 Euro pro Haushalt. Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Link hierzu:www.serviceportal.hamburg.de
Hessen wird auch eine Antragstellung in Papierform ermöglichen. Formulare für die Antragstellung in Papierform können sich Betroffene nach Nutzung des Online-Rechners selbst ausdrucken. Wer dazu keine Möglichkeit hat, kann die Antragsformulare über das Regierungspräsidium Darmstadt, Projektgruppe Heizkostenhilfe, 64278 Darmstadt, Telefon 06151 126000, E-Mail heizkostenhilfe@rpda.hessen.de erhalten.
(PS)