Schutz für Mädchen und Frauen
KREIS GROSS-GERAU – Die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wurde 2017 von Deutschland ratifiziert und trat Anfang 2018 in Kraft. Mit der „Istanbul-Konvention“ gibt es erstmals einen umfangreichen Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die Umsetzung erfordert zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion.
Das Netzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum im Kreis Groß-Gerau hat bereits 2018 beschlossen, sich der in der Istanbul-Konvention beschriebenen Themen anzunehmen. Das Büro für Frauen und Chancengleichheit erstellte eine Analyse zum Bedarf an Frauenhausplätzen im Kreis. In seiner Sitzung am 2. Dezember 2019 beschloss der Kreistag daraufhin den Bau eines zusätzlichen Frauenhauses für den Kreis Groß-Gerau.
Zudem erarbeitete das Büro für Frauen und Chancengleichheit des Kreises Groß-Gerau 2022 eine Analyse, die Angebote zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt betreffend. In der Sitzung des Kreistags vom 19. Dezember 2022 wurde diese zur Kenntnis genommen und eine der zentralen Empfehlungen direkt angegangen: Es wurde die Einrichtung eines niedrigschwelligen Beratungs- und Präventionsangebots für Gewalt im Namen der „Ehre“ und Zwangsheirat beauftragt.
Die Präventionsanalyse ist online verfügbar und kann bestellt werden unter bfc@kreisgg.de. Der Kreis hat darin untersucht, wie erfolgreich das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Kreis Groß-Gerau bisher im Hinblick auf die Präventionsarbeit und mit Augenmerk auf die in der Istanbul-Konvention beschriebenen Gewaltformen umgesetzt wurde.
Es gab Interviews mit Expert*innen von Fachberatungsstellen und mit handelnden Akteur*innen desNetzwerks gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum im Kreis Groß-Gerau. Die Hilfeangebote zu den Formen geschlechtsspezifischer Gewalt wurden im Hinblick darauf analysiert, wie gut sie im Landkreis Groß-Gerau bisher umgesetzt worden sind und welche weiteren Schritte gegangen werden müssen, um die Konvention im Kreis Groß-Gerau mit Leben zu erfüllen.
Die Analyse veranschaulicht, dass die Umsetzung des Übereinkommens im Kreis Groß-Gerau noch ausbaufähig ist: Die Angebotslandschaft zur Präventionsarbeit ist grundsätzlich vorhanden, sie muss allerdings erweitert und vervollständigt werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Für viele der Empfehlungen werden finanzielle und personelle Ressourcen oder auch politische Beschlüsse benötigt. Hierzu wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt entsprechende Vorlagen erarbeiten.
(PS)