Ausbruch der aviären Influenza

Symbolbild: Pixabay

Kreis erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Vogelgrippe

KREIS GROSS-GERAU – Das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau warnt eindrücklich vor der Gefahr der Verschleppung der aviären Influenza (Vogelgrippe). Am 28. Februar 2023 wurde der Ausbruch der aviären Influenza bei Möwen in Mainz amtlich festgestellt.

Der Zug von Wildvögeln, die täglich zurückgelegten Strecken zur Futteraufnahme sowie der Kontakt von Möwen zu anderen empfänglichen Wildvögeln erhöhen das Risiko der Verschleppung des Erregers. Auch die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts sieht weiterhin ein hohes Risiko der Verschleppung in Geflügelbestände.

Zum Schutz der Tiere gilt daher weiterhin die Allgemeinverfügung mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen aus dem Frühjahr 2022. Außerdem wird allen Haltern empfohlen, die Möglichkeit zur Aufstallung zu prüfen und vorzubereiten sowie ggf. eigenverantwortlich bereits umzusetzen. Das Bestandsregister ist aktuell zu führen und um die Angaben der Leistung (tägliche Zunahme bzw. Legeleistung) wo zutreffend zu ergänzen.

„Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Erkrankung, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen für die betroffenen Haltungen zur Folge hat“, so Dr. Katrin Stein vom Veterinäramt. Aktuelle Informationen dazu finden sich auch unter www.kreisgg.de/vogelgrippe.

(PS)

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