Hebesätze für Grundsteuern bleiben unverändert
RIEDSTADT – Der Haushaltsplan 2023 der Büchnerstadt Riedstadt wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt und liegt ab Montag, 27. Februar, für zwei Wochen im Büro des Fachbereichsleiters Finanzen Alexander Schaper aus. Terminvereinbarungen zur Einsicht können per E-Mail unter a.schaper@riedstadt.de oder telefonisch (06158 181-210) vereinbart werden.
In ihrer letzten Sitzung des Jahres 2022 hatten die Stadtverordneten den Haushaltsplan 2023 sowie das dazugehörige Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 verabschiedet. Dafür stimmten 17 Abgeordnete von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FW/FRB und AfD, dagegen 16 von SPD und BfR.
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt ein Defizit von 1,016 Millionen Euro vor, bei Erträgen von 55,121 Millionen Euro und Aufwendungen von 56,137 Millionen Euro. Die Hebesätze für Grundsteuern wurden nicht erhöht und liegen unverändert für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bei 600 v.H. und für die Grundsteuer B (Grundstücke) bei 700 v.H.
„Ich freue mich sehr, dass es meinem Team und mir in meinem ersten Haushalt als Fachbereichsleiter gelungen ist, wieder in den Rhythmus der Vor-Corona-Zeit zu kommen, dass im Februar der Haushalt genehmigt wird, sodass alle geplanten Maßnahmen ausgeführt werden können und die Verwaltung handlungsfähig bleibt“, erklärt Schaper.
(PS)