Berufsbetreuung wird ausgebaut

Betreuungsbehörde des Kreises informiert über Aufgaben

KREIS GROSS-GERAU – Wenn ein erwachsener, volljähriger Mensch aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht (mehr) in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen, dann braucht dieser Mensch Hilfe – sei es bei medizinischen, finanziellen oder bei pflegerischen Fragen. Wenn sich keine Angehörigen oder andere ehrenamtlich Tätige dafür finden, dann setzt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer oder eine ebensolche Betreuerin ein. Im Kreis Groß-Gerau gibt es zwei dieser Gerichte: das Amtsgerichte in Rüsselsheim und das in Groß-Gerau.

Den zuständigen Gerichten die nötigen gesetzlichen Betreuer*innen vorzuschlagen und diese zu registrieren, ist eine der Aufgaben der Betreuungsbehörde des Kreises Groß-Gerau. Die Behörde sucht aktuell weitere selbstständige Berufsbetreuer*innen, die für ihre Tätigkeit Fallpauschalen erhalten (für die Zahlung ist das jeweilige Betreuungsgericht zuständig). Derzeit gibt es rund 40 im Kreis Ansässige, die hauptberuflich auf diesem Gebiet tätig sind. Insgesamt arbeiten im Kreisgebiet rund 65 Berufsbetreuer*innen, die zum Teil außerhalb der Kreisgrenzen ihr Büro haben.

„Man hat mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun. Es ist eine sehr abwechslungsreiche und interessante, aber auch anspruchsvolle Aufgabe“, sagt Dr. Monica Schol-Tadic, Fachdienstleiterin Betreuungsbehörde und Sozialpsychiatrischer Dienst der Kreisverwaltung. Zum Jahresbeginn ist das neue Betreuungsrecht in Kraft getreten, womit sich nicht nur Neulinge in diesem Bereich befassen müssen. Darum wird es entsprechende Qualifizierungsangebote geben.

„Der Wille der Betroffenen ist noch einmal gestärkt worden.“

Eine wesentliche Veränderung im Gesetz betrifft die Rechte von Betreuten. „Der Wille der Betroffenen ist noch einmal gestärkt worden. Er ist zu akzeptieren, solange man nicht sich selbst oder andere dadurch massiv gefährdet“, erklärt Gerd Wieprecht von der Betreuungsbehörde des Kreises. Um dem gerecht zu werden, muss man die Menschen, die man betreut, natürlich kennenlernen und offen sein für die diversen Lebenslagen. „Es geht nicht darum, den Betreuten alle Aufgaben abzunehmen. Es geht darum, sie bei klar umrissenen Angelegenheiten zu unterstützen.“ Im Idealfall kann die Betreuung vielleicht sogar wieder entbehrlich werden.

Besonders geeignet als Berufsbetreuer*in sind Menschen, die auf den Feldern Sozialarbeit, Sozial- oder Heilpädagogik, Pädagogik, Pflege, Rechtswissenschaften oder Betriebswirtschaft Erfahrung und Kenntnisse haben. Wichtig ist auch eine gute Vernetzung mit Institutionen und Hilfeeinrichtungen im Kreisgebiet, betonen Monica Schol-Tadic und Gerd Wieprecht. Gesucht werden starke, respektvolle, gut strukturierte Persönlichkeiten, die selbstständig ziel- und lösungsorientiert arbeiten können. Auch eine professionelle Büroorganisation ist vonnöten.

Die Betreuungsbehörde informiert Interessierte gern über weitere Voraussetzungen und berät zum Thema rechtliche Betreuung. Es kann auch eine Hospitanz in einem Betreuungsbüro vermittelt werden, um die Tätigkeit vorab kennenzulernen.

Eine weitere Aufgabe der Behörde ist die Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Wer Kontakt aufnehmen möchte, kann dies per E-Mail an betreuungsbehoerde@kreisgg.de tun oder anrufen unter 06152 989-228.

(PS)

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