Berufung eines Behindertenbeauftragten / einer Behindertenbeauftragten

Symbolbild: Pixabay

Bewerbungsverfahren hat begonnen

NAUHEIM – Um den in der UN Konvention für Menschen mit Behinderung festgelegten Zielen gerecht zu werden, hat die Gemeindevertretung in Nauheim beschlossen, eine/n ehrenamtlichen Behindertenbeauftragte/n (m/w/d) für die Gemeinde zu berufen. Interessenten können sich ab sofort bewerben.

In der UN-Behindertenrechtskonvention haben die Vereinten Nationen Regeln und Verhaltensnormen definiert, welche die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft fördern und die Rechte behinderter Menschen stärken sollen. Die Konvention ist am 03.05.2008 in Kraft getreten und wurde durch den Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Der Aufgabe des Staates, die in der UN-BRK formulierten Rechte umzusetzen, möchte die Gemeinde Nauheim mit der Installation eines / einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten Schritt um Schritt gerecht werden.

Der oder die Behindertenbeauftragte der Gemeinde Nauheim soll folgenden Aufgaben übernehmen:

  • Beratung von politischen Gremien, und der Verwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen, durch Anregung, Anfragen, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen.
  • Unterstützung bei der Barriere freien Gestaltung gemeindlicher Gebäude und öffentlicher Verkehrsräume, Anlagen und sonstiger der Allgemeinheit zugänglicher Flächen und Freizeitstätten.
  • Interessenvertretung aller Nauheimer Bürger und Bürgerinnen mit Behinderung.
  • Koordination der behindertenspezifischen Belange in Nauheim.
  • Verbesserung der Situation behinderter Kinder und Jugendlicher (Kindertagesstätte, Schule, Ausbildung, etc.).
  • Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung hinsichtlich Verkehrsangelegenheiten und Verkehrsplanung.
  • Vermittlung spezialisierter Ansprechpartner bei Bedarf.

Dazu sollte er oder sie Folgendes mitbringen:

  • Sie sind Bürger/in der Gemeinde Nauheim und haben ihren festen Wohnsitz dort.
  • Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sind Sie beruflich nicht an einen Verband oder die Gemeinde Nauheim gebunden.
  • Sie sind dazu bereit, für eine Wahlzeit von drei bis fünf Jahren gewählt zu werden. Der/die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wird von der Gemeindevertretung auf Vorschlag des Gemeindevorstandes gewählt.
  • Sie möchten ehrenamtlich die Belange der Nauheimer Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention gegenüber den gemeindlichen Gremien und gegebenenfalls auch in der Öffentlichkeit vertreten und sich für diese einsetzen.

Die Gemeinde Nauheim unterstützt die Ausbildung des/der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten und finanziert nach Rücksprache zum Beispiel Weiterbildungs- und Fahrtkosten oder Sachmittel, die für die Arbeit benötigt werden.

Interessenten können ihre Bewerbung bis spätestens 12. Februar 2023 entweder postalisch an den Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim (z.Hd. Frau Petra Nickel, Weingartenstraße 46-50, 64569 Nauheim) oder per E-Mail an pnickel@nauheim.de senden. Für Rückfragen steht Petra Nickel (Fachdienstleitung Soziales, Sport, Kultur und Ehrenamt) unter der Telefonnummer 06152 639 243 oder der E-Mail-Adresse pnickel@nauheim.de zur Verfügung.

(PS)

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