Barrierefreiheit für den Kreis Groß-Gerau

Praxisleitfaden ist beschlossen

KREIS GROSS-GERAU – Die Gestaltung des öffentlichen Raums und des öffentlichen Personennahverkehrs soll vollständig barrierefrei erfolgen – so lautet der gesetzliche Auftrag mit der Zielsetzung, Menschen mit Behinderung die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Thema „Barrierefreies Gemeinwesen“ hat der Kreis Groß-Gerau auch in seinem Inklusionsleitbild fest verankert. Auch die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) hat dieses Ziel in ihrem Nahverkehrsplan festgehalten und konkretisiert.

Der Inklusionsbeirat des Kreises Groß-Gerau regte 2017 eine Zusammenarbeit an, um dem Thema mehr Bedeutung zu verleihen und alle für die Planungspraxis zuständige Akteur*innen zu vernetzen. So entstand eine Kooperation aus LNVG, dem Kreis Groß-Gerau, den kommunalen Bauämtern, kommunalen Behindertenbeauftragten, Hessen Mobil und einer fachlichen Begleitung durch Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt mit dem Ziel, einen Praxisleitfaden zu entwickeln. Ziel: die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum unter Einspeisung konkreter kommunaler Bauvorhaben. In der Kreistagssitzung am 10. Oktober 2022 nun wurde der Leitfaden beschlossen.

Eine enge Abstimmung ist essentiell

Zu den wesentlichen Aspekten eines barrierefreien ÖPNV gehören barrierefreie Haltestellen mit einem barrierefrei zugänglichen Haltestellenumfeld. Während die Barrierefreiheit an und im Umfeld von Haltestellen für die LNVG in erster Linie eine verkehrliche Planungsaufgabe ist, liegt die tatsächliche barrierefreie Neu- bzw. Umgestaltung des öffentlichen Raums im Verantwortungsbereich der Straßenbaulastträger. Somit ist eine enge Abstimmung zwischen der LNVG als ÖPNV-Aufgabenträger und den Straßenbaulastträgern zwingend notwendig, wozu dieser Leitfaden vor allem auf der technischen Ebene einen Beitrag leisten soll.

Fehler in der Planung sind nicht ausgeschlossen

Da die Anforderungen an die Planung der barrierefreien Ausgestaltung sehr komplex sind, kann es zu Planungsfehlern kommen. Daraus kann eine unbefriedigende Situation für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit durch verschiedene unterschiedliche Lösungen an einer Haltestelle entstehen. Der Praxisleitfaden soll hierbei Abhilfe schaffen und den Planenden in den Kommunen als Hilfestellung dienen, Lösungsbeispiele guter Praxis aufzeigen und zugleich einen flankierenden kontinuierlichen Austausch und Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten anregen.

Die Entwicklung eines solchen Praxisleitfadens für einen Landkreis ist bisher einmalig, da die besondere Anforderung darin besteht, einheitliche Standards und gute Planungspraxis in allen 14 Städten und Gemeinden auszuarbeiten, festzulegen und umzusetzen – alles unter Einhaltung der geltenden Richtlinien.

Der Praxisleitfaden soll von einem Arbeitskreis unter Beteiligung einer fachlichen Begleitung kontinuierlich weiterentwickelt werden. In diesem Rahmen wird es in den Kommunen regelmäßig Begehungen geben, um mögliche Mängel im öffentlichen Raum zu identifizieren.

Der 68-seitige Praxisleitfaden steht Interessierten ab sofort kostenlos unter www.kreisgg.de/barrierefrei zum Download zur Verfügung.

(PS)

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