Angebot der Kreisvolkshochschule für Geflüchtete aus der Ukraine
Kreis Groß-Gerau – Die Kreisvolkshochschule Groß-Gerau (KVHS) bietet kurzfristig zusätzliche Deutschkurse an, um Geflüchtete aus der Ukraine schnell und unkompliziert beim Ankommen in der Region zu unterstützen. Ein speziell eingerichteter Sprachberatungstag am Freitag, 29. April 2022, soll helfen, Geflüchtete in die passenden Deutschkurse zu bringen.
Täglich erreichen Schutzsuchende aus der Ukraine deutsche Städte – so auch den Kreis Groß-Gerau. Viele von ihnen möchten Deutsch lernen und sich in der neuen Umgebung zurechtfinden. Als erstes Integrationsangebot können ukrainische Staatsangehörige sowie Personen, die einen Schutzstatus oder Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine hatten, an einem sogenannten Erstorientierungskurs der KVHS teilnehmen. Diese Kurse vermitteln in erster Linie Basissprachkenntnisse für die erste Orientierung im Alltag. Möglich sind aber auch Kurse auf fortgeschrittenem Ausgangsniveau, Integrationskurse und Berufssprachkurse. Alle Angebote werden im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
„Wie viele zusätzliche Kurse aufgrund der großen Zahl an Flüchtlingen abgehalten werden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die Kapazität vorhandener Erstorientierungskurse wird auf jeden Fall hochgefahren“, sagt Mohamed Jaafarti, Fachbereichsleiter Sprachen an der KVHS, und weist auf den Sprachberatungstag am 29. April im Bildungszentrum Wasserweg, Wasserweg 2 in Groß-Gerau, hin. An diesem Tag berät die KVHS Geflüchtete aus der Ukraine zum Erstorientierungskurs, stuft die jeweiligen Sprachkenntnisse ein und unterstützt bei der Antragsstellung auf Zulassung zu einem Integrationskurs. Die KVHS bittet um Terminvereinbarungen für diesen Tag, telefonisch unter 06152 1870-0 (auch auf Englisch) oder per E-Mail an info@kvhsgg.de (auch in Ukrainisch und Russisch).
Das KVHS-Personal hält die Termine am 29. April in russischer und englischer Sprache ab. Deutschsprachige Familienangehörige oder Flüchtlingshelfer dürfen die Angemeldeten gern als Dolmetscher zum Beratungstermin begleiten. Mitzubringen sind neben dem Ankunftsnachweis ein weiteres Dokument zur Identitätsfeststellung, wie zum Beispiel ID-Card, Reisepass, Führerschein oder Geburtsurkunde.
ggr