Bücherei nur mit 3-G

Für Schülerinnen und Schüler reicht Testheft der Schule

Riedstadt – Auch in der Städtischen Bücherei der Büchnerstadt Riedstadt gilt ab sofort die 3-G-Regel. Das heißt, Besucherinnen und Besucher müssen den entsprechenden Nachweis vorzeigen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass ein offizielles Testzertifikat – wie zum Beispiel ein Bürgertest – vorliegen muss. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind von der Nachweispflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler ist das Testheft der Schule ausreichend. Selbstverständlich sind auch alle Mitarbeiterinnen der Bücherei genesen, geimpft oder aktuell getestet.

ggr

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