Seit dem 16. September gilt die Coronavirus-Schutzverordnung des Landes
Kreis Groß-Gerau – Die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Groß-Gerau vom 4. September 2021 wurde am 16. September 2021, 0:00 Uhr, aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt gilt allein die neue Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen.
Anlass dafür sind die Entscheidungen des hessischen Corona-Kabinetts, die die Landesregierung am Dienstag bekanntgegeben hat. Der Kreis hatte seine Allgemeinverfügung Anfang dieses Monats erlassen, weil bei den Neuinfektionen die 7-Tages-Inzidenz über 100 gestiegen war. Allerdings ist diese Inzidenz seit Donnerstag, 16. September, in Hessen nicht mehr der Maßstab für Corona-Regeln. Vielmehr werden Hospitalisierungsinzidenz und die Auslastung der Intensivbetten in den Kliniken wesentliche Indikatoren; aus den jeweiligen Werten ergeben sich zwei hessenweite Eskalationsstufen. Diese Werte werden nicht für einzelne Kreise ermittelt.
ggr